WEG- und Mietrechtsberatung des BVI

Stellen Sie hier den beratenden Rechtsanwälten des BVI Ihre Fragen zum Wohnungseigentums-, Miet- oder Zivilrecht. Innerhalb von drei Werktagen erhalten Sie für nur 50,00 Euro netto pro Anfrage eine qualifizierte Antwort per E-Mail. Richten Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an rechtsberatung@bvi-verwalter.de

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine Erstberatung handelt, die Ihnen nur im Idealfall eine gänzliche Lösung Ihres Problems liefert. Bei komplexeren Fragen sollen Ihnen die Auskünfte eine rasche kompetente Einordnung ermöglichen, ob und welche Handlungsschritte wie zeitnah sinnvoll oder gar zwingend erforderlich sind. Es geht also in komplexeren Fällen mehr darum, Sie schnell in Ihrer Empfehlung gegenüber Ihren Kunden zu stärken, denn abschließende Lösungen zu bieten.

Bezieht sich die Anfrage inhaltlich auf mehrere Beratungsgegenstände, so gilt jeder als gesonderte Anfrage und wird jeweils mit dem oben genannten Honorar berechnet. Die Rechnung erhalten Sie erst, nachdem Sie die Beratung in Anspruch genommen haben. Bitte beachen Sie zudem: Mit einer Frage übermittelte Unterlagen und Urkunden können nur ein Hilfsmittel sein und eine Darstellung des Sachverhalts oder eine konkrete Frage nicht ersetzen. Sie können bei der Erstberatung auch nur kursorisch gesichtet werden. Überdies sollten solche Anlagen gezielt und knapp gehalten sein. Benennen Sie bitte auch stets, wie dringlich Ihre Frage ist und wer als Ansprechpartner für etwaige Rückfragen bereitsteht.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BVI e. V.