Die Steuerberatung des BVI

Der BVI hat verschiedene Kooperationen mit Steuerberatungsgesellschaften geschlossen, über die er seinen Mitgliedern individuelle Hilfestellungen in Steuerfragen anbietet. Innerhalb von fünf Werktagen erhalten Sie für nur 100,00 Euro netto pro Anfrage eine Antwort per E-Mail.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine Erstberatung in Abhängigkeit von den vorliegenden Ausgangsinformationen handelt. Bezieht sich die Anfrage inhaltlich auf eine Mehrzahl von Beratungsgegenständen, so gilt jeder als gesonderte Anfrage und wird jeweils mit dem o. g. Honorar berechnet. Im Zusammenhang mit einer Fragestellung übermittelte Unterlagen/Urkunden können nur ein Hilfsmittel sein und eine Darstellung der Sachverhaltslage bzw. eine konkrete Fragestellung nicht ersetzen. Solche Unterlagen/Urkunden können im Rahmen der Erstberatung auch nur kursorisch gesichtet werden.

Die Rechnungslegung erfolgt nachdem die Beratung in Anspruch genommen wurde durch den BVI. Die Auskunft des Steuerberaters erfolgt im Auftrag der BVI. Es entsteht daher kein Auskunftsvertrag zwischen Steuerberater und Ihnen als Mitglied.

Richten Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an steuerberatung@bvi-verwalter.de

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BVI e. V.