WEG- und Mietrechtsberatung des BVI

Der BVI e. V. bietet mit beratenden Rechtsanwälten Unterstützung beim Wohnungseigentums-, Miet- und Zivilrecht in Form einer Ersteinschätzung.

 

In der der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen für nunmehr 100,00 Euro netto je Anfrage eine qualifizierte Antwort per E-Mail.

 

 

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Erstberatung handelt, die Ihnen nur im Idealfall eine gänzliche Lösung Ihres Problems liefert. Bei komplexeren Fragen soll Ihnen die Auskunft eine rasche kompetente Einordnung ermöglichen, ob und welche Handlungsschritte wie zeitnah sinnvoll oder gar zwingend erforderlich sind. Es geht also gerade in komplexeren Fällen darum, Sie schnell in Ihrer Empfehlung gegenüber Ihren Kunden zu stärken, denn abschließende Lösungen zu bieten.

Bezieht sich die Anfrage inhaltlich auf mehrere Beratungsgegenstände, so gilt jeder als gesonderte Anfrage und wird jeweils mit dem oben genannten Honorar berechnet. Mit einer Frage übermittelte Unterlagen und Urkunden können nur ein Hilfsmittel sein und eine Darstellung des Sachverhalts oder eine konkrete Frage nicht ersetzen. Sie können bei der Erstberatung auch nur kursorisch gesichtet werden. Überdies sollten solche Anlagen gezielt und knappgehalten sein.

Richten Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an rechtsberatung@bvi-verwalter.de

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BVI e. V.