Beschreibung der Tätigkeit der BVI Service Gesellschaft mbH, Berlin,

als Träger der Weiterbildung

gemäß

Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV)

Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) (Fundstelle: BGBl. I 2018, 555)

Prolog: Die BVI Service Gesellschaft mbH stellt als 100%ige Tochtergesellschaft des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. die qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung für gewerbliche Immobilienverwalter sicher. Gemeinsam mit der Mutterorganisation werden hierzu Kongresse, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops u. a. initiiert und partnerschaftlich organisiert. Verantwortlich für die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme und die Sicherstellung der Qualität ist die Servicegesellschaft (im Text, der den grundsätzlichen Ablauf beschreibt, werden beide Gesellschaften unter dem Begriff BVI zusammengefasst).

Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme

Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.

1. Planung

1.1 Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert:

Der BVI verfügt über eine Geschäftsstelle in Berlin, die mit qualifiziertem Personal für die Konzeption, Planung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen sorgt. Die mit der Aufgabe befassten Mitarbeiter verfügen u. a. über Kenntnisse der Erwachsenenbildung, in der Veranstaltungsorganisation (der BVI ist Ausbildungsbetrieb für das Berufsbild Veranstaltungskaufmann/-frau) und der kaufmännischen Abwicklung. Die Geschäftsstelle stellt durch rechtzeitige Gewinnung geeigneter Referenten und der Buchung bzw. Anmietung geeigneter Vortrags- bzw. Seminarräume eine langfristige Planung sicher. Dies erfolgt nicht zuletzt durch die Beobachtung politischer Prozesse, die notwendige Prüfung bei Anpassungen an veränderte Rechtsprechung als auch an den technischen Fortschritt. Neben den inhaltlichen Anforderungen erfolgt dort auch die kaufmännische Abwicklung und Dokumentation. Ebenso werden Fristen für regelmäßige Fortbildungsanforderungen als auch andere gesetzliche Vorgaben einer fortwährenden Kontrolle unterzogen.

In Folge dessen wird eine jährliche Planung aufgestellt, die an Mitglieder, Nichtmitglieder und Gäste mit ausreichendem Vorlauf kommuniziert wird. Zusätzlich kann und wird flexibel mit zusätzlichen Veranstaltungen auf kurzfristige Anforderungen reagiert.

1.2 Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben:

Mit dem unter Punkt 1.1 beschriebenen Prozess erfolgt eine Einladung/Beschreibung in Textform, welche potenzielle Teilnehmer über Art, Inhalt und Umfang der Maßnahme informiert. Diese orientiert sich inhaltlich an den Themenfeldern der MaBV Anlage 1 (i. V. mit §15b)

1.3 Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.

Der Ablauf der Weiterbildungsmaßnahme orientiert sich an Identifikation des Sachthemas, Prüfung und Gewinnung geeigneter Referenten, Definition der Zielgruppe und ggf. zeitlichen Notwendigkeiten (Fristen) als auch regelmäßig durch den Gesetzgeber vorgegebenen Inhalten. Dann erfolgt eine Einladung mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf, die Durchführung und Nachbereitung (Archivierung gemäß gesetzlicher Vorgaben).

2. Systematische Organisation

2.1 Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform:

Die unter Punkt 1.1 beschriebene Einladung/Beschreibung in Textform, welche potenzielle Teilnehmer über Art, Inhalt und Umfang der Maßnahme informiert, wird wahlweise auf dem Postweg, per Mail, Newsletter, die Mitgliederzeitschrift „BVI-Magazin“, über Fachmagazine, über Veröffentlichung auf der BVI-Homepage als auch andere Kommunikationswege (Flyer u. a.) zugänglich gemacht.

2.2 Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können:

Die unter Punkt 1.2 beschriebene Einladung/Beschreibung in Textform, welche potenzielle Teilnehmer über Art, Inhalt und Umfang der Maßnahme informiert, orientiert sich inhaltlich an den Themenfeldern der MaBV Anlage 1 (i. V. mit §15b). Sie beschreibt den zeitlich anrechenbaren Umfang als auch die Qualifikation der Dozenten und gibt einen kurzen Aufriss über Themenfeld (Kompetenz) und Herangehensweise.

2.3 Die Anwesenheit des Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended-Learning und dem E-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen:

Der Teilnehmer meldet sich nach Erhalt der Einladung (vgl. 1.2) verbindlich an und entrichtet nach Rechnungslegung den Teilnehmerbeitrag. Erst danach erfolgt eine Aufnahme in eine Teilnehmerliste. Wahlweise wird bei Präsenzveranstaltungen eine schriftliche Teilnehmerliste ausgelegt, bei der durch Unterschrift die Teilnahme zu bestätigen ist. Bei Online-Veranstaltungen, für die nach Eingang des Teilnehmerbeitrags ein Link versendet wird, wird durch Screenshot des Anwesenheitsverzeichnisses o. ä. die Teilnahme dokumentiert. Der Teilnehmer erhält eine qualifizierte Teilnahmebestätigung gemäß MaBV Anlage 3 (zu §15, Abs. 3).

Andere Lernformen wie selbstgesteuertes Lernen, Blended-Learning, E-Learning oder Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium werden durch den BVI derzeit nicht angeboten.

Für Interessierte sei an dieser Stelle auf den Bachelor- und Master-Studiengang „Betriebswirtschaftslehre und Immobilienwirtschaft“ verwiesen, der gemeinsam mit der staatlich anerkannten Hochschule für angewandtes Management (HAM) in München-Ismaning, Neumarkt (bei Nürnberg) und Hamburg angeboten wird.

3. Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung

Die vielfältigen Themenfelder der MaBV machen eine diversifizierte Auswahl an geeigneten Dozenten für die verschiedenen Gebiete notwendig, um theoretische und praktische Hilfestellungen für geeignete Fortbildungen zur Aufgabenerledigung anzubieten. So ist ein breites Spektrum von der juristischen Vorlesung bis zum praktischen Erfahrungsaustausch („Best Practice“) bei der Durchführung von WEG-Versammlungen erforderlich, um dem Verwalter mit einem adäquaten Angebot zur Seite zu stehen.

Besonderen Wert legt der BVI auf sorgfältige Planung, systematische Organisation und fachliche als auch didaktische Qualität der Dozenten.

Der BVI hat in den vergangenen Jahrzehnten gute Erfahrungen mit einer Mischung aus akademisch-technischen Vorträgen als auch praktisch orientierten Dozenten und Vortragsthemen gemacht, die dennoch qualitativ auf hohem Niveau standen und stehen. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle angebotenen Vorträge oder Veranstaltungen – obwohl für die praktische Anwendung im Berufsleben erforderlich – im Sinne der MaBV anrechenbar sind. Sowohl bei der Einladung als auch bei der Ausstellung der Teilnehmerzertifikate findet dieser Umstand Berücksichtigung.

3.1 Für diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, liegen Anforderungsprofile vor:

a) Vorträge und Veranstaltungen mit rechtlichen, politikwissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen oder ingenieurtechnischen Inhalten

Der Dozent verfügt über einen einschlägigen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, z. B. Jurist. Staatsexamen, Diplom, Bachelor, Master, Dipl.-Ing., o. a. oder hat entsprechende Zusatzqualifikationen zum Berufsabschluss erworben (z. B. gepr. Immobilienfachwirt bzw. Vorgängerqualifikation o. a.), durch Publikationen o. a. seine Kompetenz nachgewiesen.

b) Vorträge und Veranstaltungen mit praktischem Bezug

Der Dozent verfügt über einen thematisch relevanten, qualifizierten Berufsabschluss und/oder einschlägige Erfahrungen, i. d. R. über mehr als 10 Jahre im betreffenden Berufsfeld. Idealerweise ist er/sie Sachverständiger und/oder hat durch geeignete Fortbildungen und/oder Publikationen seine Qualifikation nachgewiesen.

3.2 Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.

Der BVI stellt durch permanenten Wissenstransfer seiner Mitarbeiter ein qualitativ hohes Niveau bei der Konzeption und Durchführung der vorgenannten Maßnahmen sicher. Sowohl tagesaktuell als auch periodisch erfolgen Fort- und Weiterbildungen z. B. durch regelmäßigen Bezug von Fachzeitschriften, Fortbildungen und Seminare etc.

Mitglieder des BVI haben sich zudem zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE – Arbeitsgemeinschaft Unternehmerischer Verwalter) zusammengeschlossen, die im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle regelmäßig periodisch qualitativ aus der Praxis heraus Prozesse evaluiert. Die ARGE dient zudem dem intensiven Erfahrungsaustausch und erarbeitet neue Produkte, Märkte und Partner rund um das Immobilienmanagement. Sie verfolgt darüber hinaus den Zweck, Innovationen zu erkennen, zu testen und den BVI-Mitgliedern zeitnah zur Verfügung zu stellen.

La, Stand: 10/2020