Der BVI unterstützt Immobilienverwalter mit einem Mustervertrag zur Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Der WEG-Verwaltervertrag entspricht der neuesten Rechtsprechung und berücksichtigt aktuelle Grundsatzentscheidungen und Gesetzesvorgaben.
Verfasser: Fachanwalt für WEG- und Mietrecht Rüdiger Fritsch, beratendes Mitglied des BVI e.V.
20 Seiten; Stand 06.06.2023, Version 2.2
Haftungsausschluss
Der Inhalt des WEG-Verwaltervertrags stellt die fachliche Meinung des Autors dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. für die sachliche und juristische Richtigkeit keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese von einem mit der Sache befassten / zu befassenden Gericht geteilt werden. Wir empfehlen daher, insbesondere mit Blick auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, gegebenenfalls eigenen fachlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.
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