In den Ballungszentren steigen die Mieten, vor allem bei Neuvermietung. Im laufenden Mietverhältnis ist eine Mieterhöhung nur in den engen Grenzen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 557 ff BGB möglich. Das Mieterhöhungsverfahren ist streng formalisiert. Ihre Aufgabe als Immobilienverwalter ist es, die Vorgaben des Gesetzgebers zu kennen und Fehler zu vermeiden.