BeVInar - juris: Überblick der Änderungen im WEG-Recht/WEMoG

Fit für das neue WEG? - Zum 1. Dezember 2020 tritt das WEMoG in Kraft! Was heißt das für mich als Verwalter? Ihr BVI hat die Online-Lösung!

Wann?

Start:
Ende: um 13:30 Uhr

Veranstaltungsort

online

Überblick der Änderungen im WEG-Recht / WEMoG (Fortbildungsveranstaltung nach §34c, Abs. 2a GewO in Verb. mit §15 Abs. 1 MaBV)

 

Der Gesetzgeber hat die Reform des WEG-Rechts mit der Verabschiedung des WEMoG am 17.09.2020 auf den Weg gebracht, in den nächsten Tagen wird der Bundesrat über den weiteren Fortgang entscheiden. Auch wenn jetzt noch nicht alle Einzelheiten und Fristen feststehen, zeichnen sich doch deutliche Konturen der Änderungen ab. Mit unserem Seminar wollen wir einen ersten Überblick geben und mit Ihnen wichtige Fragestellungen für die notwendigen Anpassungen in Bezug auf Organisation und rechtliche Rahmenbedingungen aufwerfen.

Der Bogen spannt sich dabei über neue Quoten bei WEG-Beschlüssen, technische Neuerungen (Stichworte: Energetische Maßnahmen und Digitalisierung) und berührt auch die noch offene Frage, wie künftig Mitarbeiter und Verwalter die Anforderungen eines Sachkundenachweises zu erfüllen haben. Ziel ist die Vermittlung der Grundlagen der WEG-Reform in Verbindung mit MaBV (Anlage 1, Ziffer 2.3).

Referentin: RA Cathrin Fuhrländer, Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Kanzlei Jennissen und Partner, Köln

 

Geplanter Ablauf im Überblick:

  • Begrüßung
  • Einführung - Intention der WEG-Neufassung durch den Gesetzgeber
  • Änderungen bei Begriffsbestimmungen (Änderungen in Teil 1, 1. Abschnitt)
  • Veränderungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (Abschnitt 3)
  • Bauliche Veränderungen (ohne technische Detailfragen)
  • Rahmenbedingungen und neue Kompetenzen: WEG, Beirat und Verwalter
  • Zeitlicher Ausblick: Der zertifizierte Verwalter nach §26a - neu

Die Veranstaltung umfasst eine Zeitstunde (ca. 45 min Vortrag, ca. 15 min Diskussion und Vertiefung sowie 30 min Pause). Es wird für diese Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat durch die BVI Service Gesellschaft mbH, Berlin, als Weiterbildungsanbieter erteilt. Die Veranstaltung wird als „Zoom-Konferenz“ durchgeführt.

Sämtliche Themen werden in weiteren Veranstaltungen (BeVInar pro) vertiefend angeboten.

 

Weiterführende Informationen sowie eine Auflistung der Themengebiete von BeVInar - pro finden Sie untenstehend im PDF-Anhang.

 

Kosten für BeVInar – juris + BeVInar – pro:

Exklusiv für Mitglieder des BVI:

  • Paketpreis 89 Euro pro Vortrag zzgl. 16% MwSt. (Gesamt 623 Euro zzgl. 16% MwSt bei Anmeldung zu BeVInar – juris plus den sechs Modulen von BeVInar – pro) für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl in einer Firma (inkl. 1 Zertifikat), jedes weitere Teilnahmezertifikat 29 Euro zzgl. 16% MwSt./Modul/Person
  • Ansonsten Einzelpreis pro Modul 199 Euro pro Vortrag zzgl. 16% MwSt. für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl in einer Firma
    (inkl. 1 Zertifikat), jedes weitere Teilnahmezertifikat 29 Euro zzgl. 16% MwSt./Modul/Person

Nichtmitglieder:

  • Paketpreis 119 Euro pro Vortrag zzgl. 16% MwSt. (Gesamt 833 Euro zzgl. 16% MwSt. bei Anmeldung zu BeVInar – juris plus den sechs Modulen von BeVInar – pro) für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl in einer Firma (inkl. 1 Zertifikat), jedes weitere Teilnahmezertifikat 49 Euro zzgl. 16% MwSt./Modul/Person
  • Ansonsten Einzelpreis pro Modul 249 Euro pro Vortrag zzgl. 16% MwSt. für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl in einer Firma
    (inkl. 1 Zertifikat), jedes weitere Teilnahmezertifikat 49 Euro zzgl. 16% MwSt./Modul/Person

 

Anmeldungen im untenstehenden Anmeldeformular.

Weitere Informationen zum BeVInar juris sowie zu den künftigen BeVInaren finden Sie im Anhang.

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