BVI-Webinar: Mietverträge in der Corona-Krise

Mietverträge infiziert: Ändern sich Rechte und Pflichten in der Corona-Krise? Dieses Webinar gibt Auskunft über die aktuelle Gesetzeslage.

Wann?

Start:
Ende: um 11:30 Uhr

Veranstaltungsort

online

Ende März hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Das Gesetz erhöht den Schutz für Mieter von Wohn- und Gewerberäumen: Wer im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 mit den Mietzahlungen in Rückstand gerät, weil es Corona-bedingt zu Einkommensverlusten kommt, dem kann der Vermieter nicht kündigen. Zwar sind Mieter angehalten, den Grund für Einkommensverluste nachzuweisen und staatliche Leistungen wie das Wohngeld in Anspruch zu nehmen, darüber hinaus ist ein besonderer Schutz für Eigentümer aber nicht vorgesehen. Es gilt nach wie vor der Grundsatz „Pacta sunt servanda“, aber ein Ausgleich zwischen den Mietparteien dürfte sich aktuell häufig recht schwierig gestalten.

 Das Webinar geht auf folgende Fragen ein:

- Ist die Schließung eines Gewerbes ein Mietmangel und kann gemindert werden?
- Was ist bei Stundungen der Miete zu beachten?
- Kann überhaupt noch gekündigt werden?
- Hat der Vermieter Anspruch auf Besichtigungen (nach Mieterkündigung)?
- Kann eine Vertragsanpassung verlangt werden?
- Was ist, wenn der Vermieter die Mietsache nicht zur Verfügung stellen kann, weil ihm beispielsweise Personal für die Haustechnik fehlt?
- Sind Mietminderungen möglich, wenn Reinigungs- und Hausmeisterdienste ausbleiben, weil Personal in Quarantäne muss?
- Und der umgekehrte Fall: Wenn Gewerbemieter gezwungen sind, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen, müssen sie dann weiterhin Miete zahlen?

Anmeldelink: https://www.vermieter-ratgeber.de/veranstaltungen/webinar/mietvertraege-infiziert-aendern-sich-rechte-und-pflichten-der-corona-krise.html

Referentin: Katharina Gündel, Rechtsanwältin, Kanzlei Groß Rechtsanwälte, Berlin

Moderator: Thomas Engelbrecht, Chefredakteur IVV Immobilien vermieten & verwalten

Preis für Webinar pro Person:
BVI-Mitglieder und IVV-Abonnenten zahlen nur 69 Euro zzgl. MwSt..

Als Nicht-Mitglied oder Nicht-Abonnent zahlen Sie 89 Euro zzgl. MwSt..

Für IVV-Abonnenten ist im Jahr 2020 ein Webinar pro Abo inklusive. Bitte geben Sie hierfür bei der Anmeldung unbedingt Ihre Abonummer an.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail mit den Informationen zur Teilnahme am Webinar. Ein Stornierungslink ist ebenfalls in der Bestätigungs-Mail enthalten.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei uns) kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Seminargebühr fällig. Bei Absage danach wird der gesamte Betrag fällig. Dem Teilnehmer ist der Nachweis eines geringeren Schadens oder einer geringeren Wertminderung als der Pauschale ausdrücklich gestattet. Programmänderungen vorbehalten.

Die Webinarunterlagen schicken wir Ihnen im Anschluss an die Veranstaltung per Mail.

Weiterbildungspflicht für Verwalter | Das Webinar entspricht den inhaltlichen Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Gewerbeordnung bzw. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus.

Die Rechnung erhalten Sie per Post. Sie müssen KEINE Vorauszahlung leisten.

Änderungen vorbehalten.

Veranstalter:

Fachzeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten

Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin, www.ivv-magazin.de
Kontakt: ivv.webinar@hussberlin.de

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