Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., Littenstr. 10, 10179 Berlin, Stand: 18.09.2018

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen uns und natürlichen oder juristischen Personen, soweit es sich bei diesen nicht um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.


2. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern ihrer Geltung nicht im Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


3. Vertragsabschluss, Lieferung, höhere Gewalt

Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend und unverbindlich.

Die Bestellung unseres Kunden kann schriftlich, per Fax, online über das Internet unter Nutzung des Formulars auf der Website www.bvi-verwalter.de erfolgen. Die Bestellung ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch uns, spätestens durch Übersendung der bestellten Ware zustande. Wir behalten uns die Ablehnung des Angebotes zum Vertragsschluss insbesondere für den Fall vor, dass sich in unserer Werbung Schreibfehler oder Rechenfehler befinden oder die bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist.

Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem –auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, eine etwaige Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dies gilt nicht, wenn uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zur Last fällt.

Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei.

Sofern die Lieferverzögerung aus den vorgenannten Gründen länger als zwei Monate andauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von der Leistungspflicht frei oder tritt der Vertragspartner zurück, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen.
Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Vertragspartner davon unverzüglich benachrichtigen.

Verzögert sich die Lieferzeit aus einem von uns zu vertretenden Umstand, so kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.


4. Versand und Gefahrübergang

Erfüllungsort für unsere Verpflichtung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit wir die Versendung übernehmen, gemäß § 447 BGB. Dies gilt nicht, soweit wir mit eigenen Fahrzeugen ausliefern, ebenso nicht im Versandhandelskauf.

Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners.

Die Kosten des Transportes und der Verpackung werden separat berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.


5. Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Falls nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Nichtmitgliedern erfolgt der Versand der Ware erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises sowie der Versand- sowie etwaiger sonstiger Kosten. 

Die Zahlung unserer Rechnungen kann auch per Lastschrift erfolgen. In diesem Fall hat der Kunde für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Für den Fall der Rücklastschrift ist der Kunde ver-pflichtet, uns die anfallenden Bankgebühren zu erstatten.

Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen nicht zulässig.

Kommt unser Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft in Verzug, so sind wir berechtigt, eigene Liefer- und Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zurückzuhalten. Wir sind berechtigt, den Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, für die Zahlungsansprüche aus dem Vertag Sicherheit zu leisten. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten oder die gesamte Zahlungspflicht des Vertragspartners fällig stellen.


6. Gewährleistung

Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir Gewähr wegen Mangelfreiheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab Übergabe. Die gesetzliche Regelung gilt, falls wir Baustoffe liefern, die zur Mangelhaftigkeit eines Bauwerkes führen.

Treten an den von uns gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzuerfüllen durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder gewesen wäre.

Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Wahrung der Rechte des Vertragspartners genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner ohne Interesse.

Ansprüche unseres Vertragspartners aus § 478 BGB bleiben unberührt.

 
7. Schadensersatz, Rücktritt wegen Pflichtverletzung, Garantie

Über die Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners wegen Pflichtverletzungen unsererseits auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt auch nicht, wenn Schadensersatz wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung einer vertragswesentlichen Pflicht geltend gemacht wird. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen und nach Art des Produkts vernünftigerweise vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

Haben wir eine Pflichtverletzung zu vertreten, so ist der Vertragspartner unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel geht.

Haben wir eine Garantie abgegeben, so haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Unberührt von Vorstehendem bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie.


8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Vertragspartner aus der gesamten Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechts- grund, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.


9. Datenschutz

Uns übermittelte Daten werden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise auf www.bvi-verwalter.de .

 
10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Ort unseres Hauptsitzes, Berlin.


11. Geltendes Recht

Für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.


12. Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

 

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V.
Littenstr. 10
D-10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17 
E-Mail: service@bvi-verwalter.de 
Web: www.bvi-verwalter.de

Vereinsregister AG Charlottenburg VR 19621 B
USt-IdNr.: DE204114517

Geschäftsführer BVI Service GmbH: Dirk Lamprecht

Vertretungsberechtigter Vorstand: 
Thomas Meier, Präsident
Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident
Peter Waßmann, Vorstand Finanzen
Martin Metzger, Mitglied des Vorstandes
Mark Zimni, Mitglied des Vorstandes

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