Umstrittenes Umwandlungsverbot sorgt für Verzögerungen
Baulandmobilisierungsgesetz auf dem Weg
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) am 18. Dezember 2020 ist es aufgrund unionsinterner Uneinigkeiten „on hold“. Besonders der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen sorgt für Streit.
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu verbessern. Geplant ist eine Stärkung der Vorkaufsrechte von Kommunen, die so, vor allem in Gebieten mit einer angespannten Wohnungssituation, brachliegende Flächen leichter zur Bebauung nutzbar machen können. Kommunen sollen zudem leichter ein sogenanntes Baugebot anordnen dürfen.
Umstrittenes Umwandlungsverbot
Im Sinne des Mieterschutzes sollen Kommunen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zudem die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen. Dies soll befristet bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Bislang gab es das nur in Milieuschutzgebieten. Für diese Pläne wurde nicht nur unionsintern, sondern auch von zahlreichen Branchenverbänden deutliche Kritik laut, da damit die Bildung von Wohneigentum in Deutschland weiter erschwert würde.
Wie geht es nun weiter?
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme einige Nachbesserungen gefordert, vor allem in Fragen des Klimaschutzes. Er unterstützt aber im Wesentlichen den vorliegenden Gesetzentwurf und drängt auf einen raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahren. Nun folgt im nächsten Schritt eine Debatte im Bundestag. Wird das Baulandmobilisierungsgesetz wie im aktuellen Entwurf beschlossen, kommen große Änderungen auf Wohnungseigentümer und Vermieter zu.