Umwandlung von Mietwohnungen bedarf Genehmigungen
Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am 7. Mai den vom Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland verabschiedet. Vor allem um die Umwandlungsregelung wurde bis zuletzt gestritten.
Inhalte der neuen Umwandlungsregelungen
Grundsätzlich kann ein Mietshaus nur en bloc verkauft werden. Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer dies jedoch nicht wünschen, sind sie dazu verpflichtet, die darin befindlichen Wohneinheiten von Miet- zu Eigentumswohnungen umzuwandeln. Dies hat zur Folge, dass Mieter ein sogenanntes Vorkaufsrecht für ihre Wohnung erhalten.
Die gerade verabschiedete gesetzliche Änderung sieht nun vor, dass Bundesländer beziehungsweise Regionen mit einer angespannten Wohnungsmarktsituation diese Umwandlungen genehmigen dürfen und müssen. Ferner ist es den Ländern gestattet, diese zu untersagen.
Geltende Ausnahmen
Das Genehmigungserfordernis greift nicht, wenn ein Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen zählt – diese Spanne dürfen die Länder auch auf drei bis 15 Wohnungen festlegen –, oder wenn die in einem Gebäude befindlichen Wohnungen zu mindestens zwei Dritteln an Mieter verkauft werden. Weitere Ausnahmen gelten in Erbfällen, bei Eigenbedarf oder beim Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen.
Wie geht es weiter?
Der BVI arbeitet nun mit Hochdruck an einer Handlungsempfehlung, um seinen Mitgliedern bestmögliche Unterstützung zu bieten.