Einheitliche Qualität der Verwalterzertifizierung soll sichergestellt werden
BMJV legt Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vor
Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022 verbindlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am 28. September 2021 eine Prüfungsverordnung vorgelegt. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Ziel ist es, mittels einer bundeseinheitlichen Regelung des Prüfungsverfahrens sowie der Prüfungsgegenstände eine einheitliche Qualität der Verwalterzertifizierung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung in der vom BMJV vorgelegten Verordnung geregelt werden.
Eine Befassung des Bundesrats mit der Prüfungsverordnung wird in der Sitzung am 26. November 2021 angestrebt.
Nachfolgend finden Sie die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz als PDF-Download (Stand: 28. September 2021).