Bund kürzt kurzfristig Förderung der Energieberatung – Handlungsbedarf dringend prüfen
Wie gestern am späten Nachmittag bekannt wurde, reduzieren sich zum 7. August 2024 die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG selbst ändert sich nichts.
Bitte prüfen Sie ggf. noch heute mit Ihrem Energieberater, ob sich ein dringlicher Handlungsbedarf ergibt.
Zur weiteren Information: Die Bundesregierung muss die Fördersummen ihrer Programme deutlich kürzen, mit denen Verbraucher und Unternehmen bei einer Energieberatung unterstützt werden. Das teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums der Agentur „t-online“ mit. Die Kürzung – so t-online – sei „angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der weiterhin sehr hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen unerlässlich“. Weiter heißt es dort:
Bei Förderanträgen, die ab Mittwoch, dem 7. August, eingehen, sollen nur noch 50 statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen werden. Der maximale Zuschuss pro Beratung wird um 50 Prozent gekürzt. Das gilt sowohl für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) als auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, es sei erfreulich, dass die Programme stark nachgefragt würden. So rechnet das Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beim Programm für Wohngebäude laut Prognose in diesem Jahr mit 152.500 Förderanträgen. 2023 waren es demnach noch 130.600 Anträge.
Durch die Absenkung der Förderung könnten die Programme „auf einem guten Niveau“ weitergeführt werden und es könne „möglichst vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine geförderte Energieberatung“ ermöglicht werden, heißt es aus dem Ministerium.
Weitere Informationen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle