Ländervertretung knüpft Zustimmung an Bedingungen
Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter zu
Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsverordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die vom Bundestag und Bundesrat im Oktober 2020 beschlossene WEG-Reform, die seit Dezember letzten Jahres gilt, bildet die Rechtsgrundlage für die Prüfungsverordnung. Demnach haben alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern den Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Konkret bedeutet das, dass Verwalter durch eine IHK-Prüfung nachweisen müssen, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse zur Ausübung ihres Berufs verfügen.
Um eine bundeseinheitliche Qualität der Verwalterzertifizierung zu gewährleisten, sieht die Verordnung Regelungen hinsichtlich der Prüfungsverfahren sowie der Prüfungsgegenstände vor. Darüber hinaus sind Personen, die bereits über bestimmte Qualifikationen verfügen, von der Prüfungspflicht befreit. Ziel ist es, den Gestaltungsrahmen des Zertifizierungsverfahrens für die Industrie- und Handelskammern im Detail zu konkretisieren.
Den Beschluss des Bundesrates können Sie hier nachlesen.