Umstrittenes Umwandlungsgebot
Bundestag stimmt über Baulandmobilisierungsgesetz ab
Am 7. Mai 2021 stimmt der Bundestag in 2. und 3. Lesung über das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz (19/24838, 19/26023) ab. Bis dato sorgte vor allem der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen für Streit.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Baulandmobilisierungsgesetzt das Ziel der schnelleren Aktivierung von Bauland sowie einer Verbesserung der Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum. Überdies sieht der Gesetzentwurf eine Stärkung der Vorkaufsrechte für Kommunen vor. Vor allem Gebiete mit einer angespannten Wohnungssituation könnten dabei hinsichtlich einer leichteren Bebauung brachliegender Flächen profitieren.
Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen umstritten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen in Regionen mit einer angespannten Wohnungsmarktsituation die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen – befristet bis zum 31. Dezember 2025 – untersagen dürfen. Bis dato war dies nur in Milieuschutzgebieten möglich. Das Umwandlungsverbot sorgte bis zuletzt für Kritik – auch aus der Union.
Wie geht es weiter?
Sollte das Baulandmobilisierungsgesetz diese Woche beschlossen werden, ginge das mit großen Änderungen für Wohnungseigentümer und Vermieter einher. Der BVI wird Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.