Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag
BVI fordert Neuansatz für Gebäudeenergiegesetz / Verzögerung der Energiewende im WEG-Bestand
Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:
„Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.
Das anschließende Hickhack und die anhaltende Uneinigkeit der Koalition über die Ausgestaltung des sogenannten Heizungsgesetzes sind deshalb nur folgerichtig und beschädigen weiter das ohnehin ramponierte Vertrauen in einen vernünftigen Kurs der Bundesregierung in der Gebäude- und Energiepolitik.
In diesem und in den nächsten Monaten stehen viele Wohnungseigentümerversammlungen an, in denen über den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entschieden wird. Nicht zuletzt auch darüber, welche Investitionen in die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands getätigt werden sollen. Verwalter und WEG müssen deshalb jetzt wissen, auf welcher Grundlage sie über die künftige Energieversorgung des Gebäudes entscheiden sollen. Weitere Verzögerungen machen zusätzliche Eigentümerversammlungen erforderlich, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Immobilienwirtschaft braucht deshalb jetzt endlich Klarheit und Verlässlichkeit von der Politik und einen neuen Ansatz für das verkorkste Gebäudeenergiegesetz. Denn für den BVI ist klar: Ohne die energetische Ertüchtigung des Wohnungsbestands wird die Energiewende im Gebäudebereich nicht gelingen.“