Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördern
Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist zu begrüßen. Ist das Einverständnis der Eigentümer gegeben, spricht deshalb aus Sicht des BVI nichts gegen Eigentümerversammlungen, die ohne physische Präsenz stattfinden. Eine generelle Pflicht zur Einführung virtueller Eigentümerversammlungen lehnt der BVI dagegen ab.“