Bundesregierung beschließt Verordnungen zur Sicherungen der Energieversorgung
BVI-Präsident Meier zum Kabinettsbeschluss zur Energieeffizienz
Zu den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen für Energieeffizienz sind dem Grunde nach richtig. Für WEG-Verwalter ärgerlich ist die äußerst kurzfristige Umsetzung ab dem 1. September 2022. Dies betrifft vor allem die Aussetzung der Pflicht zur Erhaltung einer Mindesttemperatur in Mietwohnungen, denn dies zieht unweigerlich Abstimmungsprozesse mit den Eigentümern nach sich.
Ambitioniert ist auch die Vorschrift, in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dies dürfte mehrere Millionen Wohneinheiten betreffen, zumal dies dann auch bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten erfolgen soll. Das kommt einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gleich und verursacht zusätzliche Kosten.
Angesichts des gravierenden und mit Sicherheit auch noch in den nächsten Jahren anhaltenden Fachkräftemangels sowohl bei Energieberatern, wo schon jetzt ein Antragsstau bei der Bewältigung von Fördermaßnahmen herrscht, als auch im Handwerk ist die fristgerechte Umsetzung solcher zusätzlichen Maßnahmen zumindest fraglich.“