BVI-Stellungnahme
Entwurf einer Zertifizierter-Verwalter Prüfungsverordnung – ZertVerwV
Der BVI hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Stellungnahme zum BMJV-Referentenentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung – Zert-VerwV) erarbeitet.
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) führte zu einer veränderten rechtlichen Stellung des Verwalters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mit der Prüfung zum zertifizierten Verwalter soll im Sinne des § 26 Abs. 1 WEG der Nachweis erbracht werden, dass eine Person über die für die Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Einführung der Prüfungspflicht für WEG-Verwalter wird vom BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt.
Die Stellungnahme finden Sie nachfolgend als PDF-Download.