Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Gebäudeenergiegesetz: BVI fordert politische Verlässlichkeit und Klarheit für Immobilienverwalter
Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:
„Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.
Das im Koalitionsvertrag ohnehin sehr ambitionierte Ziel 2025 als Jahr des Umstiegs soll durch das neue Gesetz gewissermaßen Hals über Kopf um ein Jahr vorgezogen werden. Wohnungseigentümergemeinschaften und damit Verwaltern fehlt ohne Planungsgrundlage der Netzbetreiber für die Entwicklung der Wärmeversorgung eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um bis 2024 die jeweils wirtschaftlich sinnvollste und technisch effizienteste Lösung zu finden – und damit die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich zu gestalten.
Jetzt sind von der Politik Verlässlichkeit und Klarheit gefordert: Die geplanten gesetzlichen Regelungen müssen deshalb auch an anderer Stelle überdacht werden. Denn auch die Liquidität von Eigentümergemeinschaften ist durch die extrem gestiegenen Energiekosten stark strapaziert. Ohne eine finanzielle Förderung kein notwendiger Heizungsaustausch!
Über deren Ausgestaltung schweigt sich der Gesetzgeber jedoch aus. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter im Zuge der Energiewende schon jetzt zu schultern haben, ist es deshalb unmöglich, die im Gesetz vorgesehenen Vorgaben zu erfüllen.“