Bundesrat ist gegen ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit
Nachbesserungen bei TKG-Novelle gefordert
Der Bundesrat forderte in seiner Sitzung am 12. Februar 2021 deutliche Nachbesserungen an der TKG-Novelle. Die Kritikpunkte betreffen vor allem die geplante ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit sowie den zu kurzen Bestandsschutz für existierende Netze.
Als Alternative zur Streichung des Nebenkostenprivilegs solle geprüft werden, wie größere Investitionsanreize für den Ausbau schneller Internetleitungen gesetzt werden können. Nun liegt der Gesetzentwurf wieder bei der Bundesregierung.
Mehrkosten für Mieter zu erwarten
Bei einem Wegfall der Umlagefähigkeit ist nicht nur der Breitbandausbau gefährdet, es sind auch deutliche Mehrkosten für Mieter zu erwarten. „Mit der geplanten Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gehören große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter bislang für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten, der Vergangenheit an“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Die steigenden Kosten werden vor allem Mieter mit geringem Einkommen betreffen. Ohne Umlagefähigkeit können die Kosten für die Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zugerechnet werden und sind damit nicht mehr wohngeldberechtigt.“ Zudem ist aufgrund von damit notwendigen Einzelabrechnungen pro Haushalt ein erheblicher Mehraufwand für Immobilienverwalter zu erwarten.