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BVI-Webinar: Kostenverteilerschlüssel nach BGH-Urteil
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das GEG und mit ihm verwandte Maßnahmen wie eine energetische Sanierung stehen an:
Als einer der ersten Punkte in der GdWE stellt sich die Frage: Wie lassen sich in der GdWE die dafür anfallenden Kosten fair verteilen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu 2024 wegweisende Urteile gefällt. Danach können Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden.
Aber wie genau lässt sich nun die Verteilung von Verwaltungs-, Betriebs- und Erhaltungskosten abweichend von Gesetz (MEA) und Teilungserklärung neu regeln?
Im ersten Teil des BVI-Webinars „Der Kostenverteilerschlüssel in der GdWE nach dem BGH-Urteil“ gibt Prof. Dr. Florian Jacoby, Lehrstuhlinhaber in der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld und Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht, Tipps für eine rechtssichere Beschlussfassung zum Kostenverteilerschlüssel in der GdWE.
Im zweiten Teil des Webinars können Sie dann Ihre Fragen stellen!
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BVI e.V.
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Zur AnmeldungOrganisatorische Hinweise:
Dieses Webinar gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 34c, Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV. Sie erhalten für diese Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 1,5 Zeitstunden von der BVI Service Gesellschaft mbH als Weiterbildungsanbieter.
Die Veranstaltung wird als Zoom-Konferenz durchgeführt. Einen gesonderten Link hierzu erhalten Sie von Zoom nach Ihrer Registrierung in unserem Portal. Die Rechnung und die Registrierungsbestätigung werden separat durch invitepeople/Albamy GmbH im Namen der BVI Servicegesellschaft mbH erstellt. Sie erhalten diese zeitnah nach Ihrer Anmeldung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Mailsystem Zusendungen der Domains bvi-verwalter.de, bvi-verwalter_at_events.invitepeople.com, invitepeople.com sowie ZOOM no-reply_at_zoom.us akzeptiert. Bitte beachten Sie daher auch Ihren Spamordner. Achtung: Pro Teilnehmer kann systemseitig nur jeweils eine Mailadresse verwendet werden.
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