CO2-Steuer – Gesetz und Lebenswirklichkeit
Vermieter entlastet
Im Januar diesen Jahres führte die Bundesregierung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die sogenannte CO2-Steuer ein. In diesem Zusammenhang sah die Regierung vor, die Steuerlast hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Das Ganze ist nun seit Juni vom Tisch. Mieter müssen die Mehrkosten selbst tragen.
Wir Immobilienverwalter begrüßen diese Entscheidung sehr! Schließlich haben Vermieter und wir als Verwalter überhaupt keinen Einfluss auf das Heizungsverhalten sowie den Warmwasserverbrauch der Mieter. Würden Vermieter die Kosten größtenteils selbst tragen, wäre dem Klimaschutz gewiss nicht geholfen. Hier berufe ich mich ganz klar auf das Verursacherprinzip. Es ist ein Irrglaube, zu meinen, der Anreiz, fossile Brennstoffe einzusparen sänke auf Mieterseite, wenn Vermieter die gesamte CO2-Steuerlast tragen. Im Gegenteil: Dies würde viel eher dazu führen, dass auf Verbraucherseite jeglicher Anreiz für Einsparungen entfällt. Es ist beinahe selbstredend, dass eine Lenkungswirkung nur gegeben ist, wenn Mieter für ihr Heizverhalten und ihren Warmwasserverbrauch – einschließlich Steuer – selbst aufkommen müssen.
Ferner darf die Politik beim Thema Klimaschutz nicht außer Acht lassen, dass Vermieter mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ebenfalls in die Pflicht genommen werden, denn Ziel ist es, den Klimaschutz im Immobilienbereich voranzutreiben. Hier gibt es hinsichtlich der Installation moderner Heizungsanlagen klare Vorgaben. So schreibt das Gesetz zum Beispiel bei Neubauten die Nutzung erneuerbarer Energien vor, ohne zu prüfen, ob die Investitionen in einem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen und wer diese Kosten zu tragen hat.
Zweifelsfrei ist Klimaschutz wichtig und wir alle wollen unseren Beitrag zum Wohle künftiger Generationen leisten. Das ist klar! Allerdings verdeutlicht dieses Beispiel, dass Steuerpolitik realistisch gemacht werden muss. Maßnahmen und Lösungen dürfen an der Lebenswirklichkeit aller Beteiligten nicht vorbeigehen. Dies sollte sich auch die Politik hin und wieder vor Augen halten, bevor sie Gesetzesvorschläge vorlegt.
Peter Waßmann
Vorstand für Finanzen BVI e.V.
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.