Smart Metering: Effizientere Prozesse, Kosteneinsparung bei Ablesung und mehr Transparenz
Technische Zwischenschritte notwendig
Der Startschuss für die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland ist mit dem Rollout von intelligenten Messsystemen – sogenannten Smart Metern – gefallen. Dass Verwalterinnen und Verwalter grundsätzlich Interesse an der Digitalisierung der Messdienstleistung haben sollten, liegt auf der Hand. Allerdings bedarf es für eine erfolgreiche Umsetzung an einigen Stellen einer Optimierung.
Smart Meter sollen effizientere Prozesse und eine Kosteneinsparung bei Ablesung und Abrechnung ermöglichen – Letzteres ist für Verwalter besonders wichtig. Doch gerade was die Kosteneinsparung betrifft, ist das nicht ganz richtig, denn der Prozess läuft so ab, dass die Auftraggeber – also die Wohnungseigentümergemeinschaften – den Auftrag erteilen. Die Ersparnis, die dabei entsteht, resultiert nicht unbedingt aus dem Prozess, denn dafür muss erst einmal die entsprechende Technik geschaffen werden. Wir sprechen dabei nicht nur von Messtechnik – diese ist übrigens relativ einfach zu entwickeln –, sondern auch von einer tauglichen Übertragungstechnik, die die Daten aus dem Haus irgendwohin übermittelt. Und „irgendwo hin“ heißt, dass diese sowohl beim Messdienst als auch beim Endverbraucher ankommen müssen. Dies hat zur Folge, dass erst mal Mehrkosten entstehen, da die Daten an zwei verschiedene Empfänger gesendet werden müssen und dazu braucht es eine entsprechende Technik, die sendet und empfängt, weiterleitet und auswertet. Den Verbrauchern nützt es nichts, wenn sie auf einer Plattform lediglich lesen, dass ihr Heizkörper fünf Striche verbraucht hat.
Sie müssen auch wissen, was diese fünf Striche im Verhältnis zu den anderen Angaben bedeuten. An dieser Stelle muss also noch etwas hinterlegt werden – genauer gesagt: Es muss Hard- und Software geben. Außerdem soll die Ersparnis ja weniger an der Stelle entstehen, sondern dann, wenn die Verbraucher entspannt auf ihrer Couch vor der warmen Heizung sitzen oder wenn sie gerade im Winterurlaub verweilen und beim Blick auf das Handy feststellen, dass sie versäumt haben, die Regler zurückzudrehen. Oder sie stellen generell fest, dass ihre Ersparnis 40 Prozent beträgt, wenn sie den Regler von vier auf zwei zurückdrehen. Das ist das, was man mit Smart Metern erreichen will. Hier läge die Ersparnis beim Endverbraucher, der allerdings nicht immer unser Auftraggeber ist, sondern nur dann, wenn der Wohnungseigentümer gleichzeitig Wohnungsnutzer ist. Wenn es aber unterschiedliche Parteien sind, wird die Ersparnis beim Mieter und nicht beim Eigentümer erzielt. Darüber sollten Verwalter sich im Klaren sein.
Grundsätzlich richtig ist, dass Smart Metering erstmals die notwendige Transparenz schafft. So können Energieverbräuche optimiert werden, da die Verbrauchsdaten quasi in Echtzeit vorliegen – allerdings darf man hier den technisch notwendigen Zwischenschritt nicht vergessen. Dann stellt sich noch die Frage, was diese Technik genau hergeben wird. Man muss nämlich berücksichtigen, dass jedes Haus eine andere Energieversorgung hat und einen detaillierten Energieausweis, der aufzeigt, was tatsächlich verbraucht wird. Wenn man jetzt aber feststellt, dass alle Haushalte deutschlandweit auf 20 Grad temperiert sind und bezüglich der Gradzahl weniger verbrauchen, dann liegt die Ursache womöglich an der Wärmeaufbereitung der Heizungsanlage. Und genau an dieser Stelle fehlt meiner Meinung nach ein Zwischenschritt – zwischen der Information, was Nutzer tatsächlich verbrauchen, und welche Maßnahmen sie gegenüber den Durchschnittswerten aller anderen Parteien ergreifen können, um ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Das lässt sich nicht ohne Kenntnis der installierten Technik beantworten. Und hier müssen sich Verbraucher an ihren Verwalter, Eigentümer oder den Heizungsbauer wenden. Das lässt sich per Fernwartung schlecht umsetzen. Dann muss man sich die Frage stellen, ob die Heizanlage, aber auch Ergänzungserzeugungsanlagen wie Strom, Photovoltaik oder Wärmepumpen, erneuert werden müssen, oder ob man einfach nur sagt: „Die Heizung ist 35 Jahre alt. Jetzt wird es Zeit!“ Der nächste Schritt ist ja immer, das Gebäude zu ertüchtigen; sprich: Dach- und Fassadendämmung ebenso auszuschöpfen. Das ist aber erst dann ratsam, wenn man klar erkennen kann, dass der Heizverbrauch im Verhältnis zum Haus besonders hoch ist. Dann lohnt es sich, den Heizkörperregler zurückdrehen. Wenn das nichts hilft, liegt vielleicht ein Defekt vor. Ist der durchschnittliche Verbrauch des Hauses gegenüber allen anderen Gebäuden in Deutschland zu hoch, muss man sich um das Gebäude kümmern. Das steht außer Frage.
Smart Metering soll eine größere Transparenz für Verwalter, Mieter und Eigentümer schaffen. Das stimmt im Prinzip. Wobei dann lediglich der Verwalter die Informationen erhält. Er kann allerdings anhand dieser zeitnahen Informationen schneller reagieren. Man muss sich aber auch die Frage stellen, wann man diese erhält. Heute oder am Jahresende? Denn am Jahresende wird der Zähler abgelesen und irgendwann später – etwa zwei Monate – liegt die Auswertung auf dem Tisch. Eine schnelle monatliche Auswertung von Verbrauchsdaten im Verhältnis zu den Kosten wird auf jeden Fall theoretisch möglich sein.
Hier wären weitere Dienstleistungen nicht nur für den Verwalter dienlich, wenn es darum geht, innovativ in die Zukunft zu schauen und zu überlegen: „Wenn ich das mit dem Strom- und Wasserverbrauch machen kann, warum soll ich das nicht auch mit Wasser oder mit klassischen Fixkosten wie Hausmeisterkosten, Versicherung usw. tun und damit meiner Kundschaft einen zusätzlichen Nutzen anbieten?“ Stellen Sie sich vor, Sie wissen, was Ihre Heizung kostet und sind gerade bei der Mietverwaltung mit dem leidigen Thema Vorauszahlung konfrontiert. Lassen Sie mich den konkreten Nutzen an einem Beispiel veranschaulichen: Die Mieter ziehen ein, der Vermieter verlangt eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro. Diese tätigen die Mieter, erhalten jedoch am Jahresende eine Nachzahlung von nochmal 100 Euro pro Monat. Das wären aufs Jahr gerechnet 1.200 Euro. Wenn es möglich wäre, die gesamte Kostenposition mindestens monatlich herunterzubrechen, dann könnten Sie als Verwalter die Mieter informieren, dass sie wesentlich höher liegen werden. Dann könnten die Mieter entsprechend entgegensteuern und Sie als Verwalter einen echten Mehrwert geschaffen, wovon auch der Eigentümer profitiert. Denn dieser hat in der Regel Schwierigkeiten, 1.200 Euro bei seinem Mieter nachzufordern.
Und dieser Zusatznutzen – die monatliche Abrechnung aller Kosten – wäre wiederum Geld wert. Wenn die Mieter bereits wissen, dass sie 100 Euro nachzahlen müssen, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach alles Mögliche tun, um den Verbrauch zu reduzieren, um am Ende des Jahres vielleicht nur 40 Euro nachzahlen zu müssen. Diese Information ist den Mietern im März des laufenden Jahres bestimmt 2,50 Euro im Monat wert – um mal eine Hausnummer zu nennen. Also zahlen sie im Jahr – bleiben wir mal bei dem Beispiel – um die 30 Euro dafür, dass sie erkannt haben, dass eine monatliche Ersparnis in Höhe von 60 Euro möglich ist. Das macht eine Ersparnis von 720 Euro im laufenden Jahr. Das ist doch eine angenehme Sache! Und der Verwalter hat auch etwas davon, weil er Qualität und Know-how liefern und unter Beweis stellen kann und dafür auch noch seinen gerechten Lohn bekommt.
Der im August durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf der Heizkostenverordnung 2021 sieht die technische Ausstattung, Ausgestaltung und den Betrieb von Smart Meter Gateways vor. Die neue Technik soll das Energiesparen grundsätzlich durch Transparenz und Informationsklarheit bewirken. Die Prozesse digitaler Art werden vielfältiger. Damit wird aber auch der technische Aufwand für die Messdienste sowie für Verwalter größer. Denn die Regelung sieht umfangreichere Zusatzinformationen für den Endverbraucher vor. Diese sind wiederum nur zu liefern, wenn derzeit vorhandene Softwarelösungen hinsichtlich der Datensammlung und -verknüpfung bis hin zum gewünschten Verbrauchsergebnis neu programmiert werden. Dann erst sollte der Nutzer Vergleichsdaten bekommen. Aus den neuen Vorschriften geht aber nicht hervor, wo diese Daten herkommen sollen, beziehungsweise welcher Vergleich angestellt werden soll. Ebenso wenig ist klar, ob der Vergleich das gleiche Haus im Verhältnis zu den Quadratmetern seiner Wohnung betrifft oder ob weiterführende Vergleiche notwendig sind. Eine monatliche Aktualisierung in der Endstufe erscheint wohl in der Praxis zu wenig. Stattdessen sollte täglich aktualisiert werden. Dabei muss sich die Politik vor Augen halten, dass eine Lizenz für den Betrieb von Smart Meter Gateways, wie sie derzeit vorgesehen ist, sowohl den Markt als auch die Konkurrenz einschränkt und das darf nicht der Fall sein. Die Lizenz sollte sich vielmehr auf die Herstellung beschränken, jedoch in keinem Fall auf den Vertrieb oder Betrieb. Hier muss die Bundesregierung nochmal nachjustieren, denn Praxistauglichkeit sieht anders aus. Zum Redaktionsschluss am 8. September 2021 stand eine Befassung des Bundesrats mit der Verordnung noch aus.
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Dr. Klaus Nahlenz
Vizepräsident BVI e.V.