Ein Gast, auf den man in einer GdWE gern verzichtet: Rattus norvegicus
Die Wanderratte
In Berlin sagt man, in der Hauptstadt gebe es mehr Ratten als Einwohner (immerhin rund 3,8 Millionen Menschen). Nachgezählt hat das niemand; aus dem Verwalteralltag betrachtet ist das gefühlt durchaus möglich.
Als Verwalter sollte man einen gemeldeten Rattenbefall nicht einfach ignorieren. Gerade in Großstädten mit vielen Menschen auf engem Raum ist vor allen Dingen die Wanderratte (Rattus norvegicus) ansässig. Hier findet der Allesfresser überall Nahrung und Unterschlupf. Die Wanderratte vermehrt sich sehr stark (vier bis acht Junge je Wurf, durchaus mehrmals pro Jahr) und gilt als Nahrungsmittelschädling und Krankheitsüberträger.
Regional unterschiedliche Bekämpfung
Wie man Ratten bekämpft, ist regional unterschiedlich geregelt. Aber grundsätzlich sind Ratten zu bekämpfen. Und hier sollte nicht der Hausmeister oder ein Eigentümer irgendein Mittel im Baumarkt holen und auslegen. In Berlin beispielsweise regelt eine entsprechende Verordnung, dass eine „Fachkraft“ mit der Bekämpfung zu beauftragen und der Befall dem Gesundheitsamt zu melden ist.
Ratten werden mit Giftködern bekämpft. Diese müssen so platziert werden, dass weder andere Tiere noch Kinder herankommen. Wie genau die Fachkraft die Bekämpfung vorzunehmen hat, ist in der DIN EN 16636 beschrieben. Zuständig für die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers sind der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft (GdWE) und damit Verwalter als deren Vertreter.
Kosten nicht umlagefähig
Je nach Befall entstehen für eine Rattenbekämpfung mehrere Hundert Euro Kosten, da der Schädlingsbekämpfer mehrmals das Grundstück anfahren und den Befall sowie den Abfraß der Köder kontrollieren muss. Erst wenn ein Abfraß nicht mehr feststellbar ist, kann die Bekämpfung abgeschlossen werden.
In der GdWE ist klar, dass die Kosten auf alle Eigentümer zu verteilen sind. In der Betriebskostenverordnung ist unter § 2 Nr. 9 die Ungezieferbekämpfung aufgeführt, sodass es sich grundsätzlich um Betriebskosten handelt. Allerdings sieht die Rechtsprechung Kosten einer einmaligen Bekämpfung als nicht umlagefähig an. Umlagefähig seien nur wiederkehrende Kosten, vor allem für präventive Maßnahmen.
Rattenbefall stellt einen Grund für eine Mietminderung dar; bei Ratten auf dem Hof können die Mieter bis zu zehn Prozent (Amtsgericht Aachen, Urteil vom 19. April 2000, Az. 5 C 5/00) mindern. In der Wohnung können es schon mal 80 Prozent sein, urteilte das Amtsgericht Dülmen (Urteil vom 15. November 2012, 3 C 128/12).
Vorausschauendes Handeln gefragt
Aber besser ist es, wenn Bewohner durch geeignetes Verhalten und Verwalter durch vorausschauendes Handeln einem Rattenbefall vorbeugen. Es sollte alles vermieden werden, was Ratten anlockt oder ihnen ein Zuhause bietet:
- Die Fütterung von Vögeln und anderer Tiere ist zu unterlassen, denn Ratten als Allesfresser finden an solchen Futterangeboten ihren Gefallen.
- Lebensmittelreste sind im Hausmüll oder der Bio-Tonne zu entsorgen. Auch auf einem Kompost bedienen sich Ratten.
- Ebenso ist die Toilette nicht für die Entsorgung von Lebensmittelresten geeignet. Dann werden die Tiere, die auch in der Kanalisation leben, angelockt und machen sich über die Abwasserrohre auf den Weg in die Wohnungen.
- Im Inneren verkrustete Abwasserleitungen ermöglichen es Ratten, bis in obere Etagen von Wohnhäusern zu klettern und auch durch den mit Wasser gefüllten Traps der Toilette zu schlüpfen. Um das zu verhindern, sollten im Strang im Keller sogenannte Rattentrichter eingebaut werden. Dieses Rohrteil aus Edelstahl können die Ratten nicht überwinden.
- Bei Rattenbefall im Keller sollte geprüft werden, ob Abwasserrohre kaputt sind und die Nager aus den beschädigten Rohren in den Keller gelangen können.
- Kellerfenster sind geschlossen zu halten oder mit Mäusegittern oder Ähnlichem auszustatten.
- Bodendecker und Wildwuchs im Garten bieten ideale Verstecke und Nistplätze. Gegebenenfalls ist ein Rückschnitt oder gar eine Beseitigung erforderlich.
- Der Müllplatz ist sauber und die Mülltonnen sind geschlossen zu halten. Sperrmüll sollte gleich zum örtlichen Müllentsorger gebracht und nicht im Keller oder Garten zwischengelagert werden.
- In Häusern und auf Grundstücken zum Beispiel mit Gastronomiebetrieb bietet sich auch eine präventive Bekämpfung an. Dort kann an geeigneten Stellen dauerhaft Rattengift ausgelegt und vom Schädlingsbekämpfer regelmäßig – meistens monatlich – kontrolliert und nachgelegt werden.
Kontakt
Frank Behrend
Die FRANK BEHREND WOHNUNGSVERWALTUNG GmbH verwaltet rd. 4.000 Miet- und Eigentumswohnungen in Berlin.
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