
Altersgerechter Umbau und Barrierefreiheit im Wohnungseigentum
Der nachträgliche Einbau von Aufzügen
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können bauliche Veränderungen zur Förderung der Barrierefreiheit auch von einzelnen Wohnungseigentümern verlangt und durchgesetzt werden. Deswegen stellen sich für immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften Fragen nach dem Einbau oder der Modernisierung eines Aufzugs. Dieser und der folgende Beitrag liefern Antworten.
Grundsätzlich lassen sich Aufzüge sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Gebäudes nachträglich einbauen. Klingt erst einmal gut, hat aber viele Fallstricke: Aufzugshersteller, Schachtgerüstbauer, eventuell Tragwerksplaner, Statiker, Elektriker, Brandschutzgutachter, Fachplaner oder Architekten müssen koordiniert und geführt werden.
Umsetzung
Innenliegender Einbau im Treppenhaus:
Der Einbau im Treppenauge braucht in der Regel wenig Platz. Ein Durchmesser von bis zu 1.450 mm ermöglicht einen Aufzug mit Standardkomponenten. Dabei wird die Außenoptik nicht beeinträchtigt und es gibt geringe bis gar keine Witterungseinflüsse.
Außenanliegender Aufzugsschacht:
Die Möglichkeiten zur Anbindung aller Etagen von außen sind vielfältig. Mit neu errichteten Podesten oder Laubengängen gibt es auch Lösungen für den Zugang über Halb-etagen. Entsprechende Umbaulösungen im Treppenhaus sind erprobt, andernfalls bieten sich unauffällige Lösungen im Innenhof des Gebäudes. Zur Ausführungsplanung sollten neben der Optik auch Witterungseinflüsse, zum Beispiel Sonneneinstrahlung, berücksichtigt werden.
Gebäudestruktur, Statik und Denkmalschutz
Der nachträgliche Einbau erfordert eine sorgfältige Planung und kann je nach Gebäudetyp und vorhandenen Platzverhältnissen variieren. Eine statische Prüfung, die Anbindung des Schachtgerüsts in den Etagen und der Tragfähigkeitsnachweis der späteren Grube sind zu erbringen. Für die Schachtgerüste der Aufzüge existieren unterschiedlichste Varianten in Ausführung und Design: als gemauerter Schacht, mit fertigen Betonelementen, als Holzschacht, verkleidetes Stahlgerüst oder als Stahl-Glas-Konstruktion.
Die Integration eines Aufzugs darf nicht gegen Brandschutzvorschriften verstoßen oder gar Rettungswege blockieren. Die Anbindung an die Elektro-Unterverteilung muss möglich sein, gegebenenfalls ist diese zu modernisieren. Bei denkmalgeschützter, erhaltenswerter Bausubstanz sind zwingend gesonderte Genehmigungen erforderlich und bereits im Planverfahren die Einbindung der Denkmalbehörde.
Blick auf die Nutzerstruktur
Gibt es mobilitätseingeschränkte Nutzer? Ist erhöhter Bedarf an medizinischer Versorgung oder Pflege erkennbar? Wie häufig betreten externe Dienstleister (Pfleger, Therapeuten) das Gebäude? Neben der Bausubstanz sollten auch solche demografischen und gesundheitlichen Besonderheiten beachtet werden. Lösungen können so differenzierter abgestimmt und die Planungen normenkonform priorisiert werden.
Die Norm zur Barrierefreiheit, EN 81-70, gibt verschiedene Kategorien an. Die Kategorien beginnen mit dem Aufzug Typ 1 für bestehende Gebäude mit Platzmangel ab einer Fahrkorbgröße von 1.000 × 1.300 mm und einer lichten Türbreite von 800 mm. Ergänzende Einrichtungen für die Barrierefreiheit wie Handlauf, Klappsitz, Spiegel und Fußboden sowie Befehlsgeber und Anzeigen richten sich nach den Anforderungen der Nutzer. Für die Befehlsgeber gibt es Angaben zum Beispiel zu Oberflächen/Kontrast sowie zu optischen und akustischen Anzeigen.
Fördermittel und ESG-Kriterien
Die KfW fördert und bezuschusst übergreifend. Fördermittel können für bauliche Maßnahmen, die der Überwindung von Treppen und Stufen dienen, sowie für Orientierung und Unterstützung im Alltag beantragt werden. Es ist möglich, einen Investitionszuschuss (455-B) von bis zu 6.250 Euro zu erhalten, oder im Zuge einer altersgerechten Sanierung auch über einen Kredit der KfW zu finanzieren (KfW-Kredit 159).
Gefördert werden Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Zusätzlich gibt es Landesförderprogramme, die individuell betrachtet werden müssen.
Überdies sollte der Verwalter bereits bei der Planung die Umsetzung der ESG-Kriterien fest im Blick haben.
Fazit und Empfehlung für den Verwalter
Der nachträgliche Einbau einer Aufzugsanlage ist ein äußerst komplexes Vorhaben – bautechnisch, rechtlich und wirtschaftlich. Dies stellt Verwalter vor große Herausforderungen, die im Alltag nicht allein gestemmt werden können.
Eine Aufteilung bietet hier Vorteile: Der Verwalter übernimmt die strategische Führung, die Kommunikation und die Qualitätskontrolle, während der Dienstleister die fachspezifische Umsetzung von der Planung bis zum Bau und zur Übergabe der Anlage inklusive Gewährleistung und Wartungsverträge in die Hand nimmt.
Klarer Vorteil: Der Verwalter behält den Überblick und profitiert vom Know-how eines erfahrenen Dienstleisters. Diese Vorgehensweise minimiert das Risiko von Fehlplanungen, Kostenüberschreitungen und verringert das Haftungsrisiko des Verwalters.
Kontakt

Alexander Schmidt
Geschäftsführer
Die WOWILIFT FM GmbH ist ein bundesweit aufgestelltes Dienstleistungsunternehmen für die Wohnungswirtschaft mit Sitz in Hannover. Sie gehört zur Wowilift Gruppe und ist eine Schwestergesellschaft der Wowilift GmbH, die als bundesweiter Dienstleister für den Service am Aufzug, Wartungen, Reparaturen, Liftmanager und Kümmerer in der Wohnungswirtschaft bekannt ist. Wowilift bietet Lösungen im Bereich Modernisierung, Sanierung, Umbau und Ersatz von Aufzugsanlagen und begleitet und berät Kunden bei der Ausführung von Baumaßnahmen rund um ihren Aufzug.
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