Neue gesetzliche Regelung
Kein rückwirkender Lieferantenwechsel mehr bei Umzug oder Eigentümerwechsel
Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine bedeutende Änderung im Energiewirtschaftsrecht, die für Hausverwaltungen, Mieter und Eigentümer gleichermaßen relevant ist: Nachträgliche An- oder Abmeldungen bei Strom- oder künftig Gasversorgern sind nicht mehr zulässig. Diese Neuerung betrifft sowohl Mieterwechsel als auch den Verkauf von Wohnungen – also Eigentümerwechsel. Die Änderung geht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 über den Elektrizitätsbinnenmarkt zurück und soll den Lieferantenwechsel effizienter gestalten.
Frühe Mitteilung ist Pflicht – sonst drohen doppelte Kosten
In der Vergangenheit war es möglich, Versorger bis zu sechs Wochen rückwirkend über einen Umzug oder Wechsel zu informieren. Damit ist nun Schluss. Wer es versäumt, dem Strom- oder Gasanbieter rechtzeitig – spätestens 14 Tage vor Auszug oder Eigentumsübergang – eine Abmeldung zu übermitteln, riskiert doppelte Lieferverträge und damit auch doppelte Zahlungsverpflichtungen.
Denn: Solange keine Abmeldung erfolgt, bleibt der Vertrag des bisherigen Mieters oder Eigentümers aktiv – selbst wenn bereits ein Nachmieter oder neuer Eigentümer eingezogen ist. In der Praxis bedeutet das, dass der bisherige Vertragspartner für sämtliche Verbräuche an der alten Lieferstelle haftet, bis der neue Anschlussnehmer formell beim Energieversorger gemeldet ist. Eine rückwirkende Korrektur ist ausgeschlossen.
Auch Gas ist betroffen
Wichtig ist: Die Regelung gilt nicht nur für Strom-, sondern auch künftig für Gasverträge. Hausverwaltungen sollten daher bei Eigentümerwechseln und Mieterwechseln gleichermaßen darauf achten, dass die entsprechenden Informationen rechtzeitig an die Versorger übermittelt werden – im Interesse aller Parteien.
Hoher administrativer Aufwand bei Energieversorgern
Die Dimension des Problems wird bei einem Blick auf die Umzugszahlen deutlich: In Deutschland finden jeden Tag im Schnitt rund 22.000 Umzüge statt. Allein ein regionaler Versorger wie die RhönEnergie Fulda verarbeitet jährlich rund 20.000 Umzüge im Bereich Strom und Gas – viele davon in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft. Mit mehreren zehntausend betreuten Mietverhältnissen zählt RhönEnergie zu den größeren Energiepartnern für Hausverwaltungen bundesweit. Die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten selbstverständlich auch für alle von ihr betreuten Objekte.
Umdenken erforderlich – auch bei Eigentümern
Die Erfahrung zeigt: Die Strom- und Gasversorgung wird beim Wohnungswechsel oft zuletzt bedacht. Während Telefon und Internet meist früh umgemeldet werden, gerät die Energieversorgung leicht in Vergessenheit – nicht zuletzt, weil sie faktisch nie unterbrochen wird. Deshalb ist ein Umdenken erforderlich – sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern. Vermieter, Verwalter und Makler sollten in Zukunft aktiv auf die Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung hinweisen. Ein einfaches Schreiben oder Merkblatt beim Auszug oder Verkauf kann hier vor finanziellen Nachteilen schützen.
Hausverwaltungswechsel rechtzeitig mitteilen
Unabhängig von den oben erwähnten gesetzlichen Änderungen gilt: Auch ein Wechsel der Hausverwaltung sollte dem Energieversorger rechtzeitig angezeigt werden. Nur so ist gewährleistet, dass vertragliche Ansprechpartner, Ansprechpartner für die Abrechnung und weitere organisatorische Prozesse korrekt und ohne Verzögerung laufen. Dies betrifft besonders Lieferstellen, die durch Sammel- oder Rahmenverträge verwaltet werden.
Fazit
Die gesetzliche Neuregelung macht den Lieferantenwechsel beim Umzug oder Eigentumswechsel nicht einfacher, aber sie ist eindeutig: Nur eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Versorger schützt Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen vor Problemen, unnötigen Kosten und rechtlichem Aufwand. Gerade für die Wohnungswirtschaft ist es deshalb sinnvoll, Prozesse und Checklisten an die neue Rechtslage anzupassen – und die Mieter und Eigentümer frühzeitig zu informieren.
Kontakt
Olaf Liedtke
OLAF LIEDTKE engagiert sich seit mehr als 25 Jahren im Energiemarkt. Für die RhönEnergie Fulda GmbH ist er seit zwölf Jahren in der Wohnungswirtschaft tätig. Mit mehr als 3.500 betreuten Wohnungswirtschaftsunternehmen gehört RhönEnergie zu den führenden Energieversorgern in diesem Segment.
RhönEnergie Fulda GmbH