Der Gebäudebestand als Sanierungsfall – Der WEG-Kredit als Teil der Lösung
Nicht nur Straßen und Brücken, auch viele Gebäude in Deutschland sind sanierungsbedürftig. Laut einer Analyse von Sprengnetter (Sommer 2024) verfügen 42 Prozent aller Wohnimmobilien über eine Energieeffizienzklasse von E bis H. Die Energieeffizienz ist dabei zum wirtschaftlichen Faktor geworden: Mehreren Statistiken zufolge hängt der seit 2022 eingetretene Preisrückgang bei Immobilien maßgeblich von ihrer Energieeffizienz ab. Je schlechter die Energieeffizienzklasse, desto höher der Preisabschlag.
Ob Dach- und Fassadensanierungen, Modernisierung der Leitungsnetze oder Tiefgarageninstandsetzungen: Durch die Altersstruktur des Gebäudebestands zeichnet sich erheblicher Investitionsbedarf ab. Aufgrund der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 steigen die Anforderungen an Effizienz und Nachhaltigkeit weiter.
Verwalter als Finanzarchitekten
Verwalter übernehmen in dieser Generationenaufgabe eine Schlüsselrolle: Sie müssen tragfähige Finanzierungskonzepte als ausgewogene Kombination aus Rücklagenverbrauch, Sonderumlagen, Fördermitteln und langfristigen WEG-Krediten finden. Gerade bei akuten Sanierungen ist der Handlungsspielraum oft eng.
Der WEG-Kredit als Finanzierungsbaustein
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und dem Urteil des Bundesgerichtshofs 2015 gelten Wohnungseigentümergemeinschaften als eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Folge: Sie sind kreditfähig. Der WEG-Kredit hat sich seither als nützliches Instrument etabliert.
Was sollten Verwalter zum WEG-Kredit wissen?
Nach einem einfachen Mehrheitsbeschluss unterschreibt der Verwalter im Namen der WEG einen Darlehensvertrag. Kreditnehmerin ist die WEG selbst. Die Tilgung erfolgt meist über zehn Jahre; Zins und Tilgung werden als Annuität im Wirtschaftsplan erfasst und über ein erhöhtes Hausgeld der Eigentümer eingezogen. Die Darlehensrate wird dem laufenden Konto der Gemeinschaft belastet. Nach vollständiger Rückzahlung kann der Verwalter das Hausgeld wieder reduzieren – der WEG-Kredit ist erfolgreich getilgt.
Worauf sollten Verwalter in der Vorbereitung achten?
Vor einer Sanierungsmaßnahme sollten Hausverwaltungen den Eigentümern detailliert die Finanzierungsmöglichkeiten erläutern. Essenziell dabei für die Gemeinschaft: Welche finanziellen Möglichkeiten hat die WEG und wie soll mit eventuell anfallenden Mehrkosten umgegangen werden? Fördermittelberater kennen mögliche Förderprogramme und sollten deshalb unbedingt rechtzeitig konsultiert werden.
Die gängigste Form der Finanzierung ist bisher der Rücklagenverbrauch, oft flankiert von Sonderumlagen. Doch gerade zweitere muss jeder Miteigentümer leisten können.
Ein WEG-Kredit verteilt die Kosten über mehrere Jahre und reduziert dadurch den initialen Liquiditätsbedarf. Zusätzlich zur bestehenden Hausgeldzahlung ist die monatlich anfallende Kreditrate gemäß Miteigentumsanteilen zu leisten. Es empfiehlt sich, früh Kontakt zu spezialisierten Banken aufzunehmen. Diese bieten teilweise Informationsgespräche für Beiräte oder für die digitale Teilnahme an Eigentümerversammlungen an.
Gestaltungsspielräume und Varianten
In der Praxis kombinieren viele Gemeinschaften Rücklagenverbrauch, Sonderumlagen und Kredite. Kreditsummen von bis zu 25.000 Euro pro Miteigentümer sind bei gut geführten Gemeinschaften mit solventen Eigentümern in der Regel unkompliziert darstellbar. Darlehenslaufzeiten von zehn Jahren sind der Standard, längere Fristen meist nur im Einzelfall möglich.
Ein besonderes Modell ist die „Enthaftung“ einzelner Eigentümer: Miteigentümer, die ihren Anteil aus Eigenmitteln bezahlen, bleiben von der Kreditbelastung unberührt. Für die übrigen Eigentümer wird der Kredit anteilig über ein erhöhtes Hausgeld bedient. Diese Lösung zerschlägt oftmals den Gordischen Knoten innerhalb heterogener Wohnungseigentümergemeinschaften, sollte aber vorher unbedingt detailliert mit der Bank besprochen werden.
Risiken und Sorgfaltspflichten des Verwalters
Ein WEG-Kredit ist kein Allheilmittel. Alle Eigentümer haften gemeinschaftlich – deshalb ist eine gründliche Aufklärung durch den Verwalter Pflicht. Sie sollte dokumentiert und im Protokoll der Eigentümerversammlung festgehalten werden.
Zudem ist es ratsam, mehrere Finanzierungsangebote einzuholen und neben Zinsen auch Servicequalität und Abwicklungsprozesse der Bank zu berücksichtigen. Formfehler bei Beschlüssen können gravierende Folgen haben. Einige Banken bieten praxiserprobte Beschlussvorlagen und fachliche Unterstützung an – ein Service, den Verwalter nutzen sollten.
Fazit
Die Sanierung des Gebäudebestands ist eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Für Hausverwalter bedeutet das, technische, organisatorische und finanzielle Kompetenz zu verbinden. Der WEG-Kredit ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein wirkungsvolles Werkzeug – wenn er gut vorbereitet, transparent vermittelt und umsichtig umgesetzt wird.
So wird der Verwalter zum strategischen Partner für nachhaltige, zukunftsfähige Eigentümergemeinschaften – und zum stillen Architekten der Modernisierung unseres Gebäudebestands.
Kontakt
FRITZ R. GABLER
Generalbevollmächtigter | Leiter Finanzierungskontor Gabler-Saliter Bankgeschäft AG
Die Gabler-Saliter Bankgeschäft AG mit Sitz im Allgäu ist die zweitälteste inhabergeführte Privatbank Bayerns und damit eine der letzten echten Privatbanken in Deutschland. Die Bank ist anerkannter und empfohlener Spezialist für anspruchsvolle Hausverwalter. Neben volldigitalen Prozessen liegt der Fokus auf persönlicher Betreuung auf Augenhöhe.
Gabler-Saliter Bankgeschäft AG