Abb. 1: Massive Zerstörung eines Sparrens durch den Hausbock
Abb. 2: Fast ausgewachsene Larve vom Hausbock im Frühholz eines Jahrrings
Hylotrupes bajulus
Schädlinge im Porträt: Hausbock
Der Hausbock zählt zu den gefährlichsten holzzerstörenden Insekten in Europa. Durch seine intensive Fraßtätigkeit kann er Nadelholz über mehrere Jahre und Jahrzehnte bis zum Versagen zerstören (Abb. 1).
Der eigentliche Schaderreger ist die Larve (Abb. 2), die durchschnittlich drei bis sechs Jahre, in manchen Fällen auch länger, im Holz miniert. Dabei ist sie auf das eiweißreiche Splintholz der Nadelhölzer angewiesen. Das Kernholz kann die Käferlarve nicht zerstören.
Das Optimum der Larvenentwicklung liegt bei Temperaturen zwischen 28 und 30 Grad Celsius und einer Holzfeuchte von 28 bis 30 Prozent. Diese Bedingungen, wenn auch mit geringeren Holzfeuchtewerten – der Hausbock kann noch bei Holzfeuchten von rund zehn Prozent überleben –, trifft man im Sommer in Dachböden an. Deshalb sind Hausbockbefälle vorrangig in Dachstühlen und Geschossdecken, weniger im Keller oder im Erdgeschoss zu beobachten.
In den Sommermonaten schlüpfen nach der Verpuppung der Larven die Käfer (Abb. 3). Diese flugfähigen Insekten kopulieren und das Weibchen legt in Holzrisse oder Bauteilfugen 150 bis 200 Eier in mehreren Eigelegen ab.
Äußerlich ist ein Hausbockbefall kaum zu erkennen. Lediglich an ovalen Fluglöchern und an frisch ausgeworfenem Bohrmehl (Genagsel und Kotpartikel) kann auf einen Befall geschlossen werden (Abb. 4). In der Regel bleibt eine papierdünne, intakte Holzschicht bestehen. An sehr warmen Tagen kann man unter Umständen auch Fraßgeräusche der Hausbocklarven wahrnehmen.
Bewertung von Hausbockschäden in der Praxis
Es gilt als allgemein bekannt, dass für den Holzbock altes Holz für den Befall weniger attraktiv ist. Dies ist durch die Reduzierung der holzeigenen Inhaltsstoffe zu erklären, die der Käfer als Lockstoffe wahrnimmt. Zudem bildet sich über Jahrzehnte auf alten Holzbauteilen eine Patina. Beides führt dazu, dass der Hausbock das Holz nicht mehr als geeigneten Eiablageplatz erkennt. Nach etwa 60 bis 80 Jahren kann dieser Effekt beobachtet werden. Das heißt aber nicht, dass vereinzelter Befall nicht mehr an mehrere hundert Jahre altem Holz auftreten kann.

Abb. 3: Hausbockkäfer kurz nach dem Schlupf

Abb. 4: Ovale Fluglöcher und ausgeworfenes Bohrmehl vom Hausbock

Abb. 5: Frischer Bohrmehlhaufen, der von Sekundärinsekten hervorgerufen wurde

Abb. 6: Messapparatur zur Detektion von Hausbockfraßgeräuschen
In der aktuellen Holzschutznorm DIN 68800 Teil 4 werden diese Erkenntnisse dahingehend berücksichtigt, dass eine fallweise Prüfung erforderlich ist, ob an allen Holzbauteilen überhaupt eine Bekämpfung erforderlich wird.
Diese Prüfung bedarf eines gewissen Maßes an Sachkunde und Erfahrung. Neben der Einschätzung der konstruktiven Gegebenheiten muss auch die Möglichkeit eines Befalls – in der Bautechnik wird das mit dem Begriff Gebrauchsklasse beschrieben – berücksichtigt werden. Dabei helfen, wie bereits erwähnt, Erscheinungen, die in Form heller Bohrmehlhäufchen oder heller Bohrmehlablagerungen am Holz zu beobachten sind. Aber Vorsicht! Nicht jede dieser Erscheinungen ist ein sicherer Hinweis auf eine Insektenaktivität. Sogenannte Sekundärinsekten und Antagonisten können ebenso helle Bohrmehlhäufchen erzeugen (Abb. 5). Wobei letztere, da sie ja Fressfeinde des Hausbocks sind, wieder indirekt auf eine Hausbockpopulation hinweisen.
Neben Funden lebender Organismen ist einer der sichersten Beweise einer Hausbockaktivität die Detektion von Hausbockfraßgeräuschen. Seit etwa hundert Jahren bemüht man sich, anfangs mit einem Stethoskop, später mit elektrischen Signalverstärkern (dem sogenannten Bajuphon), den Hausbock akustisch nachzuweisen. Da dieser Nachweis nur live gelingen konnte und der Hausbock nicht permanent Geräusche erzeugt, war der Erfolg vom Zufall abhängig. Mittlerweile existiert eine weiterentwickelte Analysetechnik (Abb. 6), die mit acht Schallaufnehmern über ein bis mehrere Tage Hausbockgeräusche aufzeichnen und auswerten kann. Damit ist nicht nur ein Befall nachweisbar, sondern auch eine etwaige Lokalisation der Larven im Holz möglich. Diese Analysetechnik kann bei Bedarf eingesetzt werden. Der Verfasser hat sie mitentwickelt.
Die Holzzerstörung durch den Hausbock kann sehr unterschiedlich ausfallen. Für deren Bewertung ist eine genaue Untersuchung und Erfahrung erforderlich. Mit dem Wissen, dass lediglich das Splintholz der einheimischen Nadelholzarten zerstört werden kann, muss bei der Beurteilung das Splint-Kernholz-Verhältnis berücksichtigt werden. Von der Holzoberfläche aus betrachtet ist eine Bestimmung des Zerstörungsgrads im Holzinneren nicht möglich. Es können im Kantholzquerschnitt nur geringfügige Schäden (Abb. 7) oder vollkommen zerstörte Holzsubstanz (Abb. 8) vorliegen.
Für die Bekämpfung eines aktiven Befalls gibt es grundsätzlich drei normierte Verfahren, die je nach objektspezifischen Gegebenheiten eingesetzt werden: Holzschutzmittel (Abb. 9), Heißluft (Abb. 10) oder Gase (Abb. 11).
Werden Holzschutzmittel eingesetzt, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entsprechend zugelassen sein müssen, sind vorher die stark vermulmten Holzteile abzunehmen oder zu bebeilen (Abb. 12). Das ist erforderlich, um allumfassend den Restquerschnitt zu prüfen und den Wirkstoff an das noch tragfähige Holz zu bekommen. Zudem wird bei dieser Arbeit ein Großteil der minierenden Larven mechanisch beseitigt.

Abb. 7: Sparrenquerschnitt (Kiefer) mit relativ hohem Kernholzanteil und geringen Hausbockschäden

Abb. 8: Holzquerschnitt (Kiefer) mit sehr kleinem Kernholzanteil und massiver Hausbockschädigung im Splint

Abb. 9: Holzschutzmittelbehandlung mit einem borsalzhaltigen Wirkstoff im Schaumverfahren

Abb. 10: Heißluftbehandlung in einem Dachstuhl zur Hausbockbekämpfung
Die Wahl des richtigen Bekämpfungsverfahrens und ob überhaupt eine Bekämpfung erforderlich ist, bedarf einer qualifizierten Einschätzung und Objektanalyse. Fachleute dafür und für eine sachkundige Bekämpfung findet man unter anderen im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband (DHBV e. V., www.dhbv.de) oder anderen Holzschutzfachverbänden. Als ö. b. u. v. Sachverständiger für Holzschutz steht auch der Verfasser (Tel. 0172 9248041) zur Verfügung.

Abb. 11: Begasung zur Bekämpfung holzzerstörender Trockenholzinsekten

Abb. 12: Bebeilung an den Kanten der Dachverbandshölzer
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Ekkehard Flohr
EKKEHARD FLOHR ist Inhaber des Ingenieurbüros Ekkehard Flohr, das sich auf die Fachplanung für Holzschutz und Schwammbekämpfung spezialisiert hat.
Ingenieurbüro Ekkehard Flohr