Ein Neuanfang bei der energetischen Sanierung?
Liebe Mitglieder,
über ein Jahr ist die Bundesregierung nun im Amt. Viel hat sie für unsere Branche bisher leider nicht bewegt. Aber siehe da: Es tut sich plötzlich doch noch etwas! Denn just während ich diese Zeilen schreibe, geht es endlich dem leidigen Gebäudeenergiegesetz an den Kragen – ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wird damit eingelöst.
Ehrlich gesagt, bin ich froh, dass die vielen Probleme vor allem beim Heizungsaustausch, die uns Verwalter seit der Habeck’schen Novelle intensiv beschäftigen, nun angepackt werden. Denn wir erinnern uns: Wie schwer fiel es uns am Anfang, die vielen Paragrafen dieses bürokratischen Monsters mit seinen kleinteiligen Regelungen zu durchdringen? Wie oft haben wir in den vergangenen drei Jahren in Eigentümerversammlungen immer wieder mit unseren Kunden darüber diskutiert und erklären müssen, bis wann was zu tun ist? Wie oft haben wir Fachbetriebe konsultiert, um zu prüfen: Ist der Einbau einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus einer GdWE überhaupt möglich? Und welche Folgekosten zöge das nach sich – Stichwort Fußbodenheizung und Gebäudedämmung?
Nun heißt es stattdessen: Technologieeinschränkung raus, Technologieoffenheit rein! So will es der Gesetzentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, den das Kabinett dieser Tage verabschiedet hat. Ich hoffe wirklich sehr, dass der Bundestag in seinen Beratungen den an sich guten Ansatz nicht wieder verwässert. Trotzdem bleibt für das Parlament noch viel zu tun, denn mit der Lösung der Heizungsfrage allein ist die Energiewende im Gebäudebereich noch nicht gemeistert. Viele Regelungen sind noch unklar und für Wohnungseigentümergemeinschaften nicht praktikabel. Umso mehr ist ein eigenes Förderprogramm für energetische Sanierungen im Wohnungseigentum unerlässlich. Genau dafür werden wir uns als BVI weiter einsetzen.
Apropos Förderung: Wer jetzt die E-Mobilität in seiner GdWE ausbauen will, erhält kräftige finanzielle Unterstützung vom Staat. Erfahrungsgemäß sind die Fördertöpfe jedoch meist rasch leer – schnell sein lohnt sich also! Wie Sie bei der Antragstellung vorgehen, verrät Ihnen diese Ausgabe.
Und da wir gerade beim Thema Geld sind, empfehle ich Ihnen die neue Verwalterentgeltstudie. Professor Wölfle, der die Untersuchung im Auftrag von IVD und BVI erarbeitet hat, wirft hier im BVI-Magazin einen ersten Blick auf die Ergebnisse und analysiert, wie sich die Entgelte im Vergleich mit dem Vorjahr entwickelt haben. Prüfen Sie also, ob Sie von Ihrer Eigentümergemeinschaft für Ihre Leistungen angemessen entlohnt werden – und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor! Als Mitglied des BVI können Sie die vollständige Studie übrigens kostenfrei von der BVI-Website herunterladen.
Nun wünsche ich Ihnen viel Freude bei der Lektüre der Sommerausgabe des BVI-Magazins. Dabei lege ich Ihnen wie immer das Schwerpunktthema ganz besonders ans Herz: Wie sieht heutzutage eine zukunftsträchtige Personalführung aus – gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel? Ich bin mir sicher, dass Sie in dieser Ausgabe des BVI-Magazins nicht nur bei diesem Thema vielfach praktische Anregungen für Ihre Arbeit als Verwalter finden werden – und genau darin liegt der typische Mehrwert des BVI.

Ihr
Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbands der Immobilienverwalter e.V.