Das größte Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern in der Geschichte der Bundesrepublik
500 Millionen Euro für das Laden daheim – was Immobilienverwaltungen jetzt wissen müssen
Eigentlich hatte ich Ihnen versprochen, an dieser Stelle den Beitrag der letzten Ausgabe fortzusetzen: wie man Photovoltaik im Mehrfamilienhaus nutzen kann. Aber das verschieben wir auf die nächste Ausgabe, denn derzeit beschäftigt Immobilienverwalter sicherlich ein anderes Thema noch mehr: die „Elektrifizierung“ der Tiefgarage.
Als Verwalter kennen Sie es wahrscheinlich aus unzähligen Eigentümerversammlungen: Eine Handvoll Eigentümer wünscht sich Wallboxen in der Tiefgarage – aber die Mehrheit blockt, denn sie scheut die Kosten, von denen sie augenscheinlich nichts hat. Der Grund: Derzeit haben nur rund 3,5 Prozent der Deutschen ein Elektroauto. Und beide Parteien haben auf ihre Weise recht: Die einen sehen in der Elektromobilität die Zukunft und wollen den Anschluss nicht verlieren – oder erst bekommen. Die anderen glauben (noch) nicht, dass die Elektromobilität der Weisheit letzter Schluss sei – und warten lieber ab. Aber wirklich weiter bringt das keinen.
Die Lösung für diese verfahrene Situation kommt nun – durchaus überraschend – aus dem Bundesverkehrsministerium: 500 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur-Vorrüstung im Mehrparteienhaus. Gefühlt zum ersten Mal nimmt das Verkehrsministerium die angestrebte Mobilitätswende wirklich ernst und will mit dieser Maßnahme über 300.000 (!) Stellplätze wallboxfähig machen – ein Paradigmenwechsel. Der einzige Fehler, den Sie als Verwalter Ihrer GdWE jetzt noch machen können, ist: keinen Antrag einreichen.
Recht auf Laden: Was Verwalter wissen müssen
Seit der WEG‑Reform 2020 können Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG verlangen, dass ihnen eine angemessene bauliche Veränderung zum Laden eines E‑Autos gestattet wird. Sie brauchen dafür keine Einstimmigkeit mehr, tragen aber grundsätzlich die Kosten selbst.
Mieter können nach § 554 BGB die Erlaubnis zur Installation einer Lademöglichkeit am Stellplatz verlangen. Dabei sind Ablehnungsgründe eng begrenzt, zum Beispiel gelten Ängste vor Bränden in der Tiefgarage ausdrücklich NICHT.
In gegenwärtig anhängigen Gerichtsverfahren geht es also schon längst nicht mehr um die Frage, ob ein Bewohner das Recht auf Laden am Stellplatz hat – das ist in § 554 BGB eindeutig geklärt –, sondern was der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft an elektrischer Infrastruktur bereitstellen muss, um den Anschluss einer Wallbox zu ermöglichen.
Für Bestandsgebäude gibt es noch keine generelle Nachrüstpflicht für E-Mobilität, doch bei größeren Renovierungen oder Neubauten greifen bereits Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) zur Leitungsinfrastruktur für Stellplätze.
500 Millionen Euro Bundesförderung – nach dem Windhundprinzip
Das Bundesverkehrsministerium stellt seit Mitte April 2026 bis zu 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern bereit. Antragsberechtigt sind vor allem: Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine mittelständische Unternehmen und Wohnungsunternehmen. Dabei gilt das Windhundprinzip: Anträge der GdWE und der Vermieter werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt, solange Mittel vorhanden sind. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich, aber bis dahin könnte der Fördertopf schon leer sein.
Wichtige Mindestkriterien: Das Gebäude muss mindestens drei Wohneinheiten haben, mindestens sechs Stellplätze sollen elektrifiziert oder vorverkabelt werden und diese müssen zugleich mindestens 20 Prozent der Stellplätze des Objekts umfassen. Zudem müssen die Stellplätze von den Bewohnern genutzt werden; Gebäude mit GEIG‑pflichtiger Ausstattung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Leistungen werden gefördert?
Gefördert werden neben den Ladepunkten auch der Netzanschluss, die Verkabelung, Verteiler, Baumaßnahmen sowie ein Last- oder Energiemanagementsystem. Nur eine Stromschiene oder Leerrohre zu verlegen, genügt aber nicht.
Die neue Förderung räumt der GdWE alle Hürden aus dem Weg, die Elektromobilität bisher blockiert haben. Jetzt liegt es an Ihnen als Verwalter, wie Sie die Möglichkeiten geschickt für Ihre GdWE nutzen. Da das jedoch komplex ist, empfehlen wir Ihnen, einen Fachplaner zurate zu ziehen, der Sie bei der Erstellung des Antrags unterstützt. Dabei sollten Sie als Ziel die Errichtung einer bidirektionalen Ladeinfrastruktur im Blick haben. Sie dient zum Speichern von nicht genutztem PV-Strom in E-Autos, der nachts das Haus mit Energie versorgt.
Antragstellung: Was Verwalter vorbereiten sollten
Anträge stellen Sie digital über das Portal „Laden im Mehrparteienhaus“: t1p.de/ots4n. Für eine GdWE sind dabei typischerweise erforderlich:
- Projektdaten: Adresse, Anzahl Wohnungen, Stellplätze, geplante Ladepunkte
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs (später noch anpassbar, kein Auftrag)
- Nachweis der Antragsberechtigung/Vertretung, zum Beispiel Verwaltervollmacht
- De‑minimis‑Erklärung zu bereits erhaltenen Beihilfen
Die gute Nachricht: Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft kann bis sechs Monate nach Bewilligung nachgereicht werden. Wichtig ist nur, vor dem Zuwendungsbescheid keinen Auftrag auszulösen, sonst gilt das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und führt zum Förderausschluss.
Fazit: Nutzen Sie diese Chance, mit Fördergeldern statt über eine Sonderumlage oder die Erhaltungsrücklage Ihre GdWE für die Zukunft zu rüsten. Denken Sie dabei auch daran, dass viele elektrische Einrichtungen, die heute in Betrieb sind, über 50 Jahre alt sind – Sie können jetzt elektrische Infrastruktur schaffen, die lange hält. Und noch besser: Sie können die Elektrik Ihrer GdWE mit Fördermitteln erneuern – wenn Sie es geschickt anstellen.
Strom vom Dach kostet weniger als Strom aus dem Netz. Wer bei der Errichtung von Wallboxen eine Photovoltaikanlage gleich mitplant, fährt deshalb langfristig günstiger. | Foto: © istock.com / Maryana Serdynska
Ohne Strom keine Mobilität – und ohne Photovoltaik wird es teuer
Wer heute Ladeinfrastruktur plant, sollte die Stromquelle gleich mitdenken. Technisch ist das einfach: PV‑Anlage, Verbraucher und Ladeinfrastruktur werden über den gleichen Hausanschluss versorgt, sodass der Solarstrom direkt zu den Wallboxen fließen kann – weil Strom vom Dach deutlich günstiger ist als Strom aus dem Netz. Allerdings genügt der Hausanschluss in Bestandsobjekten oft nicht für viele 11‑kW‑Wallboxen, weil sonst die Sicherung durchbrennt.
Diese Aufgabe übernimmt das „Lastmanagement“ – ein Technikkästchen, das dafür sorgt, dass nur so viel Strom an die E-Autos geht, wie der Hausanschluss verträgt. Damit ist der Stromversorger befriedet, aber noch nicht der Bewohner. Denn tatsächlich teilen sich jetzt alle angesteckten Autos den Ladestrom untereinander auf. Das funktioniert, dauert aber lange.
Es lohnt sich deshalb, den Netzanschluss zu verstärken und damit mehr Strom aus dem Netz zu beziehen, wodurch mehr Autos gleichzeitig geladen werden können. Aber das ist nicht trivial, denn dafür brauchen Sie nicht nur die Genehmigung des Netzbetreibers, sondern meistens auch einen Bagger. Bevor Sie also Grünanlagen verwüsten (lassen), sollten Sie unbedingt einen Fachplaner für E-Mobilität konsultieren.
Kurz gesagt: Sie werden die Netzanschlusskapazität erhöhen müssen – früher oder später. Die gute Nachricht: Ein Großteil dieser Kosten wird vom Förderprogramm des Verkehrsministeriums übernommen. Für Immobilienverwalter gilt also: Wer jetzt zügig handelt, sichert seiner GdWE attraktive Zuschüsse, schafft einen Wettbewerbsvorteil für das Objekt – und legt zugleich den Grundstein für eine sinnvolle Kombination aus Ladeinfrastruktur und Photovoltaik.
Kontakt
WINFRIED HANUSCHIK
WINFRIED HANUSCHIK ist Gründer und Geschäftsführer von Solar-Fachplanen.de. Die TÜV-zertifizierten Fachplaner für PV-Anlagen und Gutachter sind spezialisiert auf Solarlösungen für Mehrfamilienhäuser/WEGs/ Gewerbe und Mieterstrom. Sie entwickeln Gesamtlösungen, die auch die Heizung und Ladeinfrastruktur integrieren, und übernehmen auch die Förderabwicklung für Immobilienverwalter.
SOLAR-Fachplanen GmbH