Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs
Aus für Berliner Mietendeckel
Am 15. April 2021 wurde das umstrittene Gesetz zu Mietpreisbegrenzung in Berlin vom Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt. Dem Urteil war monatelange Rechtsunsicherheit vorausgegangen.
„Bereits in seiner kurzen Gültigkeitsphase sorgte der Berliner Mietendeckel für zahlreiche Probleme“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Schon alleine der Ausblick auf die Mietpreisbegrenzung setzte wichtige, energetische Sanierungen on hold. Bei einem Weiterbestehen des Mietendeckels wären diese auf einen späteren Zeitpunkt, an dem der Sanierungsaufwand deutlich höher ist, geschoben worden. Immobilienverwalter hatten die Sorge, für diese Mehrkosten die Verantwortung übernehmen zu müssen. Wir sind darum sehr erleichtert, dass das Urteil aus Karlsruhe mit unserer Einschätzung übereinstimmt.“
Baustopp und Wohnungsknappheit
Zusätzlich zur Handlungsunsicherheit, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, sorgte der Mietendeckel für das Einstellen geplanter Bauprojekte und eine zusätzliche Verknappung des Wohnungsangebots. „Der Berliner Mietendeckel ist in seiner Ausführung vollkommen am Ziel vorbeigeschossen und hat genau das Gegenteil von dem bewirkt, was er erreichen wollte: eine weitere Anspannung des Berliner Wohnungsmarkts. Mit seiner Aufhebung können sowohl Vermieter als auch Mieter auf Wohnungssuche wieder aufatmen“, so Meier abschließend.