Harter Schlag für die Immobilienverwalterbranche
TKG-Novelle beschlossen
Liebe BVI-Mitglieder,
im April beschloss der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes – ein Gesetz, das aufgrund der Streichung des Nebenkostenprivilegs auch für die Branche der Immobilienverwalter mit erheblichen Nachteilen einhergeht. Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar – nicht zuletzt, weil sie für Immobilienverwalter in erheblicher Mehrarbeit und Planungsunsicherheit resultiert. Der Verband hat bis zuletzt für die entscheidenden Nachbesserung im Gesetzentwurf gekämpft. Nun arbeiten wir mit Hochdruck an einer Handlungsempfehlung, um Ihnen bestmögliche Unterstützung für die Umstellung nach der Übergangsfrist zu bieten.
Hin zu schönen Neuigkeiten: dem Deutschen Immobilienverwalterkongress (DIK). Nach einer Pandemie-bedingten Zwangspause führten wir unser Veranstaltungshighlight des Jahres in einem neuen, rein digitalen Format durch. Besondere Schwerpunkte lagen auf den Themen WEMoG und E-Mobilität – Bereiche, die die Verwalter derzeit intensiv beschäftigen. Der erste virtuelle DIK war zweifelsfrei ein voller Erfolg und verdeutlicht, dass auch die Immobilienwirtschaft längst in der digitalen Welt angekommen ist. Gerade in Zeiten des Abstands war es uns ein großes Anliegen, unsere DIK-Teilnehmerinnen und Teilnehmer dennoch miteinander zu verbinden und den Austausch untereinander zu fördern.
Dank Livestreams und einer großartigen Organisation ist uns dies erfolgreich gelungen. Nichtsdestotrotz ist der persönliche, direkte Kontakt durch nichts zu ersetzen. Umso mehr hoffe ich, dass wir uns im kommenden Jahr wieder in Präsenz begegnen und austauschen können.
Abschließend empfehle ich Ihnen die Lektüre unserer Interviews mit Tankred Schipanski MdB über die TKG-Novelle und Timon Gremmels MdB zum Thema EEG in dieser Ausgabe des Magazins.
Herzlich
Ihr
Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbands der Immobilienverwalter e.V.