Bundestag beriet über Gesetzentwurf zur Mietspiegelreform
Ziel: Qualifiziertere Mietspiegel
Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken. Dazu legte der Bundestag am 16. April 2021 den entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, Bundestags-Drucksache 19/26918) vor.
Ziel dieser Reform ist es, eine qualifizierte Mietspiegelerstellung durch Städte und Gemeinden zu fördern. Außerdem soll das Erstellen dadurch insgesamt vereinfacht und die Rechtssicherheit verbessert werden. Profitieren könnten davon vor allem Mieterinnen und Mieter.
Verbesserte Bedingungen für Erstellung qualifizierter Mietspiegel
Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen die Behörden entsprechende Befugnisse zur Datenverarbeitung erhalten. Diese dürfen künftig Daten aus dem Melderegister verwenden, aber auch bei der Verwaltung der Grundsteuer erhobene sowie aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus gewonnene Daten. Außerdem ist eine Verlängerung des Bindungszeitraums für Mietspiegel von zwei auf drei Jahre vorgesehen, um den Aufwand, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln einhergeht, zu reduzieren. Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einführung einer Auskunftspflicht. Ziel dabei ist es, die Rücklaufquote bei Befragungen zu erhöhen und gleichzeitig Verzerrungen resultierend aus einem selektiven Antwortverhalten, zu verringern.
Der Entwurf wurde im Bundestag in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen (Stand bei Redaktionsschluss am 5. Mai 2021).
Kontakt
Katrin Kim Karcher
MBA
BVI
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