Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“
Wir packen’s an: NRW fördert die energetische Gebäudesanierung
Das Ziel ist klar: Der Gebäudebestand in Nordrhein-Westfalen muss bis 2045 klimaneutral sein. Haben Sie sich mit Ihrem verwalteten Bestand bereits auf den Weg gemacht? Beantragen Sie jetzt Fördermittel des Landes NRW für die energetische Gebäudesanierung!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Energie- und Wärmewende durch das Landesförderprogramm progres.nrw. Durch den Programmbereich „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ werden Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen Einsatz von Energie gefördert:
- Wer noch im November 2023 einen Antrag stellt, kann noch in diesem Jahr attraktive Fördermittel erhalten.
- Die Fördermittel des Landes können zusätzlich zu den Fördermitteln des Bundes in Anspruch genommen werden.
- Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.
Photovoltaik wäre toll, aber die Hauselektrik ist zu alt? Wir packen’s an: Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten bis zu 20.000 Euro zur Erneuerung der Hauselektrik. Das gilt für bestehende Mehrparteienhäuser im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, von denen maximal 45 Prozent gefördert werden, zählen unter anderem die Planungskosten, der Arbeitsaufwand sowie Materialkosten für beispielsweise stärkere Kabel.
Besonders viel Potenzial zur Senkung der CO2-Emissionen und der Energiekosten eröffnet ein Blick in den Heizungskeller:
Sichern Sie die effiziente Wärmeversorgung Ihrer Gebäude beispielsweise durch die Nutzung von Erdwärme (oberflächennahe Geothermie) in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Zusätzlich zur Wärmepumpenförderung durch den Bund unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Erschließung der Erdwärme in Form von Sonden, Kollektoren oder Brunnen mit bis zu 100.000 Euro. Neben Wohnungseigentümergemeinschaften sind unter anderem auch Privatpersonen antragsberechtigt.
Ebenso fördert Nordrhein-Westfalen Biomasseanlagen in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage oder einer bestehenden thermischen Solaranalage.
Abhängig von der Heiztechnik gelten diese Fördersätze:
- Pelletkessel mit Brennwerttechnik: 2.000 Euro
- Pelletkessel mit Heizwerttechnik: 1.750 Euro
- Kombi-/Hackschnitzel-/Scheitholzvergaserkessel: 1.000 Euro
- Wassergeführte Pellet- und Holzvergaseröfen: 750 Euro
Weitere Information zu den vielfältigen Fördermitteln des Landes NRW erhalten Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende
Elisa Krammer
Referentin Referat 714 Erneuerbare Wärme, Wärmestrategie NRW, Tiefengeothermie, klimagerechte Quartiere und Gebäude, kommunale Wärmeplanung
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen