Ausgabe 05/23
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Softwarelösungen für die Hausverwaltung
Mit dem richtigen ERP-System (ERP = „Enterprise Resource Planning“, also Unternehmensressourcenplanung) gelingt die Verwaltung von Wohneinheiten im Handumdrehen: Wir zeigen, wie zeitgemäße Software-Lösungen Ihren Arbeitsalltag erleichtern, und wagen mit unseren Wertschöpfungspartnern einen Blick in die Zukunft digitaler Verwaltung von Immobilien. Überdies im Mittelpunkt stehen der Aufbau eines Prozess- und Vorlagenmanagements sowie der Endspurt bei der Zertifizierung: Zum 1. Dezember 2023 haben Eigentümer Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Wir klären letzte Fragen – damit Sie gut gerüstet sind für die Zukunft Ihrer Immobilienverwaltung.
Editorial: Wenn nicht jetzt, wann dann?
Liebe BVI-Mitglieder,
viel Bewegung ist derzeit in der Branche. Aber geht es auch in die richtige Richtung? Eine Richtung stimmt auf jeden Fall: Vom Dezember dieses Jahres an haben Eigentümer das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Damit entsteht ein in allen Bereichen der Branche anerkanntes Qualitätssiegel für professionelle Immobilienverwalter. Die überwiegende Anzahl unserer Mitglieder hat den Schritt schon vollzogen.
WeiterlesenWir packen´s an: NRW fördert die energetische Gebäudesanierung
Das Ziel ist klar: Der Gebäudebestand in Nordrhein-Westfalen muss bis 2045 klimaneutral sein. Haben Sie sich mit Ihrem verwalteten Bestand bereits auf den Weg gemacht? Beantragen Sie jetzt Fördermittel des Landes NRW für die energetische Gebäudesanierung!
WeiterlesenAufbau eines Prozess- und Vorlagenmanagements
Um die Effizienz ihres Unternehmens zu steigern, meinen manche Verwalter, es genüge, den Digitalisierungsgrad zu erhöhen. Dabei wird oft vergessen, auch die Unternehmensabläufe zu standardisieren: Vorgänge in der Immobilienverwaltung sollten ähnlich wie ein Kuchenrezept erfasst und als Prozess dargestellt werden. Das hat den Vorteil, Vorgänge immer gleich und zügig zu bearbeiten. Unterteilt man einen Vorgang dann in diverse Aufgaben, die nacheinander abgearbeitet werden, hat man auch stets den Überblick, wer was bearbeitet hat und wann eine Wiedervorlage fällig ist. Weiterer Vorteil: Fällt ein Mitarbeiter aus, kann dessen Vertretung ohne Probleme einen Vorgang weiterbearbeiten.
WeiterlesenMuss ich mich noch zertifizieren lassen?
Am 1. Dezember 2023 wird es ernst, denn dann können Wohnungseigentümer ihren Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend machen.
WeiterlesenZum vermeintlichen Dogma der drei Vergleichsangebote
Immer noch verlangen zahlreiche Instanzgerichte in WEG-Verfahren „mindestens drei Vergleichsangebote“, damit der Beschluss über die Durchführung einer größeren bzw. teuren baulichen Erhaltungsmaßnahme rechtmäßig ist. Wenn etwa eine komplexe Gebäude-Instandsetzung beschlossen wurde, ohne dass sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zuvor durch mindestens drei vergleichbare Angebote einen vermeintlichen Marktüberblick verschafft hatte, waren Anfechtungsklagen oft allein deshalb erfolgreich. Die Gerichte argumentierten, der Beschluss sei auf einer „ungenügenden Tatsachengrundlage“ gefasst. Den pauschalen Einwand vieler Verwalter, diese hätten keine weiteren Anbieter finden können, lassen Gerichte nicht gelten.
WeiterlesenDie Wahl der richtigen Software ist essenziell
Die Immobilienwirtschaft ist im Wandel: Kunden werden immer anspruchsvoller und erwarten mehr Service. Die rechtliche Seite wird komplexer und regulatorische Bedingungen häufen sich, ohne dass sich dies auch finanziell auszahlt. Es mangelt an hochqualifizierten Mitarbeitern. Überdies verändert sich durch die fortschreitende Digitalisierung auch der Bereich der Immobiliensoftware rasant.
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