Wer saniert, geht bankrott?!
Liebe Mitglieder,
trübe Aussichten verkündete der „Rat der Immobilienweisen“ in seinem „Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2024“, das unser Dachverband ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss mit Unterstützung von uns als BVI erarbeiten ließ. „Wer baut, geht bankrott“, brachte ZIA-Präsident Andreas Mattner das stark ernüchternde Ergebnis auf den Punkt. Und wir Verwalter? Können wir froh sein, weil wir „nur“ den Gebäudebestand verwalten und nicht bauen? Mitnichten!
Die Modernisierung des Gebäudebestands, sprich: energetische Sanierung, wird aufgrund der strengen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes zu einem Dauerbrenner in unserer Branche. Dabei geht es nicht nur um die vielschichtigen und schwierigen Abstimmungsprozesse in der GdWE, die der Gesetzgeber überhaupt nicht im Blick hat, oder darum, rechtzeitig Handwerker zu finden – Stichwort Fachkräftemangel. Es geht auch um die heikle Frage der Finanzierung, denn eine Sanierung kann enorme Kosten verursachen. So manchen Eigentümern droht ob der Summen, die in die von der Politik geforderte Erneuerung eines Gebäudes gesteckt werden sollen, der finanzielle Kollaps – oder einfacher gesagt: Wer saniert, geht bankrott. Deshalb habe ich mich auf unseren Münchner Verwaltertagen für ein Förderprogramm eigens für Wohnungseigentümergemeinschaften starkgemacht. Die Politik muss jetzt handeln! (Mehr dazu auf den Seiten 7–8.)
Aber die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes ist nicht nur für Eigentümer mit Entbehrungen verbunden; der Mehraufwand an Arbeit für uns Verwalter ist kaum zu beziffern, lenkt aber umso mehr den Blick auf das leidige Thema Verwalterentgelt. Professor Marco Wölfle vom Center for Real Estate Studies (CRES) in Freiburg hat dazu in einer umfangreichen Studie Daten erhoben und gibt in dieser Ausgabe des BVI-Magazins schon einmal einen kleinen Einblick, bevor er auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 16. und 17. Mai 2024 in Berlin, zu dem ich Sie an dieser Stelle herzlich einlade, die Ergebnisse der Untersuchung in Gänze präsentieren wird. „Wo bleibt der Inflationsausgleich?“, fragt er zu Recht. Nicht umsonst plädiere ich für eine Verwaltervergütungsverordnung, die einen verlässlichen finanziellen Rahmen mit festen Vergütungssätzen für zusätzliche Leistungen der Verwalter festlegt.
Von der „Marathon“-Aufgabe der energetischen Sanierung zurück zur „Kurzstrecke“: Haben Sie daran gedacht, dass zum 1. Juli 2024 – in nicht einmal drei Monaten – die TKG-Novelle endgültig greift und der Kabel-TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden darf? Im Schwerpunkt dieser Ausgabe blicken wir darauf und auf das, was damit zusammenhängt: den Breitbandausbau und die Verlegung von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung. Anders als bei der energetischen Sanierung kann man hier, geht man geschickt vor, durchaus Kosten sparen. Wenigstens an dieser Stelle sind also die Aussichten nicht trüb, sondern, das Wortspiel sei erlaubt, glasfaserklar.
Ihr
Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbands der Immobilienverwalter e.V.