Geliebt und gehasst: Aufzüge
Einerseits sind sie geliebt, andererseits gehasst: Aufzüge, von denen es laut Lift-Journal rund 800.000 in Deutschland gibt – Tendenz steigend. Geliebt, weil es bequem ist, sich, seinen Einkauf, die Koffer und anderes ohne großen Aufwand in die oberen Etagen zu bringen. Gehasst, weil schon der laufende Betrieb viel Geld kostet, erst recht Reparaturen und Sanierungen.
Aus Verwaltersicht kommt hinzu, dass Aufzüge mehr oder weniger eine Blackbox sind; der größte Teil der Technik ist für den Laien nicht sichtbar und Eigentümer und Verwalter müssen sich auf die Aussagen der mit der Wartung beauftragten Aufzugsfirma verlassen. Und fallen Aufzüge wegen Störungen aus, hat der Verwalter den Frust von Eigentümern und Mietern auszuhalten, vor allem wenn die Aufzugsfirma nicht sofort reparieren kann, weil besonders bei älteren Anlagen Ersatzteile nicht verfügbar sind.
Aufzüge haben eine technische Lebenserwartung von rund 30 Jahren. In vielen Gebäuden sind die Aufzugsanlagen jedoch deutlich älter. Je älter die Anlagen, desto anfälliger sind sie, weisen häufiger Störungen auf und die Ersatzteilbeschaffung ist schwieriger oder nicht mehr möglich. Gegebenenfalls müssen Ersatzteile individuell angefertigt werden. Wenn dann noch die nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtende Gefährdungsbeurteilung zahlreiche Abweichungen vom heutigen Stand der Technik darlegt, wird es höchste Zeit, dass sich Verwalter und Eigentümer intensiv mit einer Sanierung oder einer Erneuerung der Aufzuganlage befassen.
Fachplaner erforderlich
Die einfachste Methode ist es, bei der Aufzugsfirma ein Angebot einzuholen. Diese bietet dann das an, was sie verkaufen will. Fragt man bei weiteren Unternehmen, bekommt man Angebote, aber diese sind dann nicht vergleichbar. Daher ist es ratsam, ein Ingenieurbüro für Aufzugsanlagen hinzuzuziehen. Der Fachplaner soll die Aufzugsanlage neutral überprüfen und eine Einschätzung zum Zustand und zu den erforderlichen Maßnahmen geben.
Ausschreibung und Angebote
Liegt die Einschätzung des Fachplaners vor, kann die Eigentümergemeinschaft entscheiden, ob und in welchem Umfang der Aufzug saniert oder erneuert wird. Mit einem Leistungsverzeichnis werden dann Angebote bei Aufzugfirmen eingeholt. Um auf drei belastbare Angebote zu kommen, müssen mitunter zehn Firmen angefragt werden. Das Planungsbüro wertet die eingehenden Angebote aus und spricht eine Vergabeempfehlung aus.
Beschlussfassung
Auf Basis des Ausschreibungsergebnisses kann die Eigentümergemeinschaft über die Ausführung der Maßnahme, die Auswahl einer Firma und die Finanzierung beschließen. Da ein neuer Aufzug bei einem sechs- oder siebengeschossigen Gebäude schon einmal 100.000 Euro kosten kann, sind die Rücklagen häufig nicht ausreichend und es bedarf zusätzlich einer Sonderumlage oder einer Darlehensaufnahme. Zudem sollte die Baubegleitung durch den Fachplaner beschlossen und beauftragt werden.
Hilfen für Bewohner
Die Erneuerung eines Aufzugs dauert rund sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit können die Bewohner nur das Treppenhaus nutzen und müssen zu Fuß gehen. Das ist besonders für ältere oder eingeschränkte Bewohner ein Problem. Daher sind bei der Planung auch Kosten der Hilfen für Bewohner zu kalkulieren und diese dann zu organisieren.
Es hilft allen, wenn die Ausführung der Sanierung so zeitig wie möglich verbindlich angekündigt wird. So können sich alle Bewohner darauf einrichten und der ein oder die andere zieht für die Dauer der Arbeiten vielleicht in den Kleingarten oder verreist.
So früh als möglich ist der Bedarf nach Unterstützung durch die Verwaltung aktiv abzufragen. Denn nur wenn der Bedarf Aus alt mach neu: In die Jahre gekommen: ein alter Aufzug, der einer Modernisierung bedarf Der modernisierte Aufzug bekannt ist, kann man belastbar planen. Und je nach Altersstruktur der Bewohner ist dies sehr verschieden. Hilfe sollte nur für diejenigen angeboten werden, die diese benötigen. Einem gesunden 20-Jährigen ist es zuzumuten, einige Wochen seinen Einkauf selbst hochzutragen.
Während der Dauer der Arbeiten sollten im Treppenhaus Stühle aufgestellt werden, damit sich Bewohner hinsetzen und verschnaufen können. Für den Transport von großen Einkäufen, Getränkekisten oder auch Koffern sollte ein Tragedienst organisiert werden. In festgelegten Zeitfenstern stehen der Hauswart oder extern engagierte Helfer zur Verfügung und tragen Einkaufstaschen, Kartons usw. in die Wohnungen.
Für die nicht mehr gehfähigen Bewohner muss gegebenenfalls der Kontakt zu einem Krankentransportunternehmen oder einem Mobilitätsdienstleister hergestellt werden. Die Buchung und die Bezahlung solcher Dienste sollte der Betroffene selbst vornehmen; die Rechnung wird beim Verwalter eingereicht, der den Betrag zulasten der GdWE erstattet.
Tragehilfe und Mobilitätsdienst sollten nur den Bewohnern zur Verfügung stehen, die vorher den Bedarf angemeldet haben.
Durchführung der Sanierung
Hat die Sanierung bzw. Erneuerung der Aufzugsanlage begonnen, so ist darauf zu achten, dass sie auch zügig ausgeführt wird, damit der Zeitplan eingehalten und die Einschränkungen für die Bewohner auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Sinnvoll sind wöchentliche Baubesprechungen vor Ort zur Überwachung des Bautenstandes und Klärung gegebenenfalls auftretender technischer Fragen. Zum Abschluss der Arbeiten müssen die neue Aufzugsanlage durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra usw.) abgenommen worden sein sowie die Fachunternehmererklärung und die Konformitätsbewertungsbescheinigung vorliegen.
Regelbetrieb
Nach der Abnahme kann der neue Aufzug in den Regelbetrieb gehen. Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen immer mal wieder zu Störungen. Hier muss die Aufzugsfirma im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls Einstellungen vornehmen, zum Beispiel das Justieren der Türen und anderer Bauteile.
Und nicht vergessen: einen neuen Wartungsvertrag abschließen und den bisherigen Vertrag kündigen, wenn mit der Sanierung ein Firmenwechsel einhergegangen ist.
Kontakt
FRANK BEHREND
Die FRANK BEHREND WOHNUNGSVERWALTUNG GmbH verwaltet rd. 4.000 Miet- und Eigentumswohnungen in Berlin.
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